Kosten für Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis

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Gast

#1

08.12.2006, 11:20

Hi!

Bekommen wir eigentlich die 0,3 ZV-Gebühr für die schriftliche Anfrage aus dem Schuldnerverzeichnis? Auch wenn keine EV abgegeben wurde.
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Curry
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#2

08.12.2006, 11:25

Also ich denke, dass die Gebühr nur für die Erteilung einer Abschrift aus dem Schuldnerverzeichnis zustande kommt, nicht bei der Anfrage, ob die e.V. abgegeben wurde.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Gast

#3

08.12.2006, 11:30

Die Frage hatte ich auch schon mal ins Forum gesetzt :lol:
Die Meinungen waren damals verschieden, aber die meisten meinten, dass allein für die Anfrage die Gebühr noch nicht entsteht :roll:
Ich habe die Gebühr aber unseren Mandanten bereits nur die Anfrage nach e. V. in Rechnung gestellt, weil wir hier eine Akte haben, die wir uns alle 3 Jahre ziehen und eine Anfrage starten. Das Protokoll sollte aber dann nie angefordert werden. Ich war damals einfach der Meinung, wenn wir die Akte regelmäßig ziehen um Anfragen zu stellen, kann dies auch vergütet werden :twisted:
Gast

#4

08.12.2006, 11:34

Ach huch... ich sehe gerade, "wenn keine e. V. abgegeben wurde" aber ändert nichts an der Tatsache, oder?
Gast

#5

08.12.2006, 11:55

Für die Anfrage im Schuldnerverzeichnis kann man die 0,3 abrechnen.
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Sunny
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#6

08.12.2006, 18:42

:zustimm
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Trollinchen

#7

08.12.2006, 19:15

Hi Leute,

habe grad bei Euch gelesen, daß man für die bloße Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis die 0,3 Gebühr abrechnen kann. Muß ich dann später irgendwie beachten, daß dann für einen EV-Antrag oder so keine Gebühr mehr anfällt? Also ich mein, wenn der Schuldner keinen Eintrag hat und ich dann EV beantrage, bekomm ich dan auch noch mal die 0,3 oder ist die mit der ersten abgegolten?

Hoffe ich hab mich nicht zu wirr ausgedrückt.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Grüßle
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Curry
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#8

08.12.2006, 20:13

Also ich bin ja der Meinung, dass man die Gebühr nur abrechnen kann, wenn man die Abschrift aus dem Vermögensverzeichnis anfordert und nicht wenn man nur anfragt, ob eine e.V. vorliegt.

@Trollinchen
Die Gebühr fällt in jedem Fall nur einmal an.
Curry

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Gast

#9

09.12.2006, 12:03

Ich habe noch nie eine 0,3 dafür abgerechnet. Welche Nummer legt ihr da als Grundlage? Ein einfaches Schreiben?

Ich frage telefonisch beim AG an.
Jara
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#10

10.12.2006, 14:19

Hey zusammen,

wenn eine Anfrage beim SChuldnerverzeichnis gemacht wird und die EV ist abgegeben, dann wird ja das VV angefordert und durchgearbeitet, und dafür entsteht die Gebühr für die EV, ich glaube Nr. 9003 (?).

wenn die anfrage ergibt, dass KEINE EV abgegeben ist, dann entsteht natürlich keine Gebühr! Dann geht doch auch die Sache weiter, also dann wird ja der ZV-Antrag gemacht und wird dann "ganz normal" abgerechnet!
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