Kontopfändung beim Drittschuldner des Schuldners

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
mädel
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#1

28.09.2009, 21:29

Halli,

da ich eher selten mit Zwangsvollstreckung zu tun habe, war ich ein wenig verwirrt als ich die nachfolgende Akte von meinem Chef auf den Tisch bekam.

Also folgender grob überschlagener Fall:

Wir haben nach einem Verfahren zwei vollstreckbare Kostenfestsetzungsbeschlüsse aus denen wir vollstrecken wollen. Beim Schuldner ist aber wohl nichts zu holen. Der Schuldner hat aber wohl Geld, was eigentlich unserem Mandanten gehörte an eine andere Person (wir glauben das es der Bruder ist, wissen es aber nicht) überwiesen. Dies hat er uns mit einem Kontoauszug nachgewiesen, aus dem man natürlich nur die Kontonummer aber nicht den Kontoinhaber des Kontos erkennt, an welches er überwiesen hat.

Mein Chef will nun das Konto der uns unbekannten Person pfänden lassen. Geht das?????

Wir haben doch nur einen Titel gegen den Schuldner und damit doch nur bei dessen Bank pfänden, oder? Oder kann man auch eine Kontopfändung beim Drittschuldner des Schuldners machen.

Und die nächste Frage ist: Geht das überhaupt, wenn man nur Kontonummer und BLZ hat und nicht weis, wer der Kontoinhaber ist??

Fragen über Fragen. Das ist zu viel für jemanden, der sonst fast gar keine Vollstreckungssachen bearbeitet.

Vielleicht kann mir hier jemand helfen. Bitte
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carrot
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#2

28.09.2009, 21:40

also ohne Namen geht schon mal gar nichts, da der Pfüb ja auch an den Drittschuldner zugestellt werden muss. Mir fällt auf anhieb um diese Uhrzeit grad auch nichts anderes ein außer eine normale Bankpfändung beim Schuldner.... vielleicht ist mein Gehirn ja morgen früh wieder aktiver :wink:
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mädel
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#3

28.09.2009, 21:48

Das man den Namen braucht hab ich ihm auch schon gesagt, aber er will trotzdem pfänden, komme was da wolle.

Trotzdem schon mal vielen Dank. Bin aber auch morgen noch für Ideen offen. Weis sonst nicht was ich machen soll. :frust
Jupp03/11

#4

28.09.2009, 21:51

Vollstreck doch erstmal gegen den eigentlichen Schuldner. Also normalen ZV-Auftrag i. V. mit e.V. Oder wurde die e. V. bereits abgegeben?
Cada-38
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#5

29.09.2009, 08:25

Jupp03 hat geschrieben:Vollstreck doch erstmal gegen den eigentlichen Schuldner. Also normalen ZV-Auftrag i. V. mit e.V. Oder wurde die e. V. bereits abgegeben?
Der Schuldner hat aber wohl Geld, was eigentlich unserem Mandanten gehörte an eine andere Person (wir glauben das es der Bruder ist, wissen es aber nicht) überwiesen. Dies hat er uns mit einem Kontoauszug nachgewiesen, aus dem man natürlich nur die Kontonummer aber nicht den Kontoinhaber des Kontos erkennt, an welches er überwiesen hat
Diese Aussage ist mir etwas unverständlich.
Kannst Du das evtl. etwas näher erläutern ? Was war das für Geld - was eigentlich eurem Mdt. gehörte -? Warum hat er es nachgewiesen ?
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mädel
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#6

29.09.2009, 09:38

Also ich hab mich jetzt nochmal schlau gemacht. Die Formulierung war wohl nicht ganz richtig. Das Geld gehört wohl eigentlich unserem Schuldner und mein Chef meinte damit gehöre es dann auch uns und wir könnten vollstrecken.

Wir haben dem Schuldner wohl den Vergleichsbetrag aus dem Verfahren zzgl. einer Schadenersatzforderung für den entstanden Schaden aus der Zwangsvollstreckung gezahlt.

Da der Schuldner einige Forderungen angeblich vorher schon abgetreten hat, hat er das Geld insgesamt direkt an einen Dritten weitergeleitet.

Selbst, wenn diese Abtretung aber wirklich stattgefunden hat wäre von dieser die Schadensersatzforderung nicht mit erfasst gewesen. Das heißt, er hätte den Schadenersatzbetrag gar nicht weiterleiten müssen, sondern dieser hätte auf seinem Konto verbleiben können und somit hätte man auf das Konto des Schuldners zugreifen können. Da er das Geld aber überwiesen hat, ist dessen Konto nun vollkommen leer und wir können hier nicht mehr vollstrecken.

Mein Chef möchte aber nun auf jedenfall irgendwie an dieses Geld heran.

Ist ein wenig verworren.
nicole73
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#7

29.09.2009, 09:50

du machst einen Pfüb und gibst den Begünstigten als Drittschuldner an
mädel
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#8

29.09.2009, 10:04

Wie jetzt. Muss ich nicht, wenn ich ein Bankkontopfände die Bank als Drittschuldner angeben? Und das andere Problem ist dann immer noch: Ich habe weder Name noch Anschrift des Begünstigten nur eine Kontoverbindung.
nicole73
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#9

29.09.2009, 10:56

du kannst doch keine Kontopfändung machen in ein Konto, was dem Schuldner nicht gehört! Also ist der Kontoinhaber (Begünstigter) dein Drittschuldner.
mädel
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#10

29.09.2009, 11:21

Ja, das ist auch meine Meinung, aber mein Chef meint es muss trotzdem gehen. Irgendwie muss man an das Geld rankommen. Ich weis nur nicht wie.

Diese Akte bringt mich zum verzweifeln.

:( :frust :frust :ohmann :fluch
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