Rechtsmittel gegen Anerkenntnisurteil

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Minimaus

#1

24.11.2006, 10:24

Hallo,

welchen Rechtsmittel kann man gegen ein Anerkenntnisurteil einlegen?? Einspruch?? Das wäre aber doch dann ein Rechtsbehelf
Gast

#2

24.11.2006, 10:32

Ist ein Anerkenntnisurteil nicht mit einem Endurteil gleichzusetzen? Dann würde doch Berufung das richtige Rechtsmittel sein. Es kommt noch darauf an, in welchem Rechtzug man sich befindet und ob es den Beschwerdewert übersteigt. Außerdem hat man doch noch die Möglichkeit Tatbestandsberichtigung machen zu lassen, wenn das Urteil nicht i.O. ist.
Ich bin mir aber nicht 100%ig sicher
Minimaus

#3

24.11.2006, 10:50

kann mir das denn keiner sagen???
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Curry
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#4

24.11.2006, 10:55

Gib mal bei google "anerkenntnisurteil berufung" ein. Da findet sich so einiges.

Außerdem habe ich das gefunden:

"Auch gegen ein Anerkenntnisurteil kann Berufung eingelegt werden, vgl. BGH NJW 55, 545, 546."

Wusste ich vorher auch nicht, aber schau mal nach.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Gast

#6

24.11.2006, 11:31

Ist beim Anerkenntnis denn überhaupt ein Tatbestand angegeben????

Mich würde mal interessieren, warum jemand anerkennt um dann Berufung einzulegen...
Minimaus

#7

24.11.2006, 11:38

ist ja auch unlogisch. Aber mein Chef hat gesagt, ich soll eine Frist notieren. Nur welche??? Er ist nicht da im Moment..
Gast

#8

24.11.2006, 11:48

Ich würde den Chef fragen warum! Vielleicht hat er selbst nicht ganz aufgepasst.
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Pepsi
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#9

24.11.2006, 14:17

also ich hab mir mal n paar Google Sachen durchgelesen, aber verstanden habe ich kein Wort :-/
Gast

#10

24.11.2006, 14:24

Also gut, wir haben festgestellt, dass Berufung zwar möglich ist.

Ich hätte jedoch gerne mal das praktische...der Gegner geht zum Gericht sagt: "Ja, ich schulde 2.000,00 €" um dann zwei Wochen später zu sagen, ich gehe ich Berufung, das Urteil ist nicht in Ordnung...
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