Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld im KFA

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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MarinaS.
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#1

07.07.2009, 14:21

Hallo,
habe gesehen, dass dieses Thema hier schon desöfteren besprochen wurde, leider finde ich nichts was mir weiter hilft. Also hier meine Frage:
Es hat ein Termin vor dem AG X stattgefunden, zu dem mein Chef mit den Auto gefahren ist. Das Gericht liegt nicht in unserem Bezirk und ist 20 Km (Hin- und Rückfahrt) entfernt. Ab wann kann ich Fahrtkosten geltend machen?
Das Gericht sagt, dass würde hier nicht gehen, weil die Beklagte (unsere Mandantin) ihren Sitz im hiesigen Bezirk hat. Ist das richtig? Oder gibt es Rechtsprechungen, die anderer Meinung sind?
Danke schon mal im Voraus...
Gruß
Eure Marina
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Zauberdrops
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#2

07.07.2009, 16:04

Es gibt Rechtsprechung für den Fall,

- dass dein Chef Haus- und Hofanwalt eurer Mandantin ist und daher das für diese Angelegenheit notwendige Vertrauensverhältnis bereits bestanden hat.

- dass dein Chef schon außergerichtlich ist der Angelegenheit betraut gewesen ist und es sich um einen so komplexen Sachverhalt handelt, dass es der Mandantin nicht zuzumuten gewesen wäre, einen weiteren Anwalt mit der Angelegenheit zu konsultieren.

Ich hatte auch mal so eine Angelegenheit. Ich müsste die Urteile aber erst heraussuchen, es wäre also gut, wenn es noch ein paar Tage Zeit hätte. Allerdings habe ich die Erfahrung gemacht, dass es durchaus auch auf die Ansicht des Rpfl. ankommen kann. Außerdem sind diese Urteile sehr, sehr speziell und nur im Einzelfall wirklich anwendbar. Im Regelfall wirst du damit nicht durchkommen.
[i][b]LG
Cora[/b][/i]

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#3

07.07.2009, 19:41

Was hat euer Gericht mit den Fahrtkosten zu tun, wenn der Termin vor einem anderen Gericht stattgefunden hat?

Fahrtkosten können in dem Moment geltend gemacht werden, wenn man die Grenzen seiner politiswchen Gemeinde verlässt. Will heißen: Müsst ihr vom Kanzleisitz A zum Gerichtstermin in B fahren, gibt es grundsätzlich anwaltliche Reisekosten, es sei denn, der Mandant sitzt am Gerichtsort und ihr seit auswärtiger RA. Dazu gibt es hier schon -zig Freds.
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#4

07.07.2009, 19:53

Was hat euer Gericht mit den Fahrtkosten zu tun, wenn der Termin vor einem anderen Gericht stattgefunden hat?
:?:

Es handelt sich doch nicht um zwei verschiedene Gerichte. Versteh ich irgendwie grad nicht ...
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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#5

07.07.2009, 20:02

Da habe ich etwas missverstanden. Der Satz "Das Gericht liegt nicht in unserem Bezirk" hat mich irritiert. An den Gegebenheiten ändert das auch nix. Wenn man im eigenen Gerichtsbezirk vom (Kanzlei-)Ort A zum Gerichtsort B fahren muss, gibt es genauso anwaltliche Reisekosten.
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gkutes

#6

08.07.2009, 09:16

aber da der Mandant von Marina auch in B hockt, gibt es keine Reisekosten.
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#7

08.07.2009, 09:40

gkutes hat geschrieben:aber da der Mandant von Marina auch in B hockt, gibt es keine Reisekosten.
Siene dazzu #3. Der Sachverhalt hätte etwas eindeutiger geschildert werden sollen, dann hätte man die klare Linie besser erkennen können.
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