Urlaub und Fristen

Hier hinein gehören alle Themen rund um Büroorganisation, Büroverwaltung, Kanzleiorganisation etc.
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Novia
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#11

27.08.2009, 10:35

Hm, also mich macht grad eine vom Gericht völlig verrückt... Wir haben am 13.8. n Urteil zugestellt bekommen mit EB, dann ne Erinnerung vom 19.8 und nun hat die vom Gericht angerufen und droht schon mit ner Beschwerde an die Kammer. Mein Chef ist noch bis morgen im Urlaub und kommt Montag wieder. Ich selber bin erst seit dem 24.8. da. Während meines Urlaubs und die meines Chefs hatten wir n Vertreter hier aus der Bürogemeinschaft. Er hat allerdings die ganzen EB´s liegen lassen und nicht unterschrieben. Die vom Gericht meint, dass ich es unterschreiben soll und zurückfaxen soll. Das will ich aber nicht machen, weil das mit meinem Chef so nicht abgesprochen wurde (eigentlich wurde in dieser Hinsicht nichts abgesprochen) und ich eigentlich immer dachte, dass nur RAe EBs unterschreiben dürfen... Heut nachmittag kommt ein RA aus der Bürogemeinschaft wieder, würd aber trotzdem gern mal eure Meinung dazu hören.... =)
gkutes

#12

27.08.2009, 11:35

vorn im fred steht doch, dass man eigentlich nur eine Woche weg sein darf ohne Vertretung.
außerdem hat man ja 1 monat Zeit, Berufung einzulegen. sehe ich jetzt eigentlich kein problem, wenn man davon 2 wochen in Urlaub ist. der Mdt hat das urteil ja hoffentlich auch schon
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GabiP.
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#13

27.08.2009, 11:41

... wenns nicht grad ne Strafsache ist :-))

Also EBs von ReFas unterschreiben lassen möchten die Gerichte immer gerne, geht aber gar nicht. Ist m.E. nicht mal eine ordentliche Zustellung, da der RA ja Kenntnis von der Frist haben muss, nicht die Angestellte.

Ich hab immer ein komisches Gefühl dabei, EBs länger als 1 Woche liegen zu lassen, kommt aber auf die interenen Regelungen an, ich lass das generell die Entscheidung des/der RAes sein, nicht meine. Ab und zu mach ich schon aus gutem Grund das, was man mir sagt ohne lange zu überlegen. (Lass es mir aber notfalls als "Rundanweisung ans Büro" schriftlich geben)
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#14

27.08.2009, 12:16

naja ne Vertretung hatte er ja auch, da er den ganzen Monat August weg ist. Ich weiß ja nicht, was die miteinander besprochen haben bzgl. der EBs...

hab das jetzt mit nem RA aus der Bürogemeinschaft besprochen und der hat das jetzt zum Glück unterschrieben ....=)
gkutes

#15

27.08.2009, 12:36

da fehlen mir echt die worte... sammelst du jetzt seit knapp einem monat EBs??
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LuzZi
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#16

27.08.2009, 12:38

EBs unterschreib ich aber auch, wenns nicht gerad ein Urteil ist. EBs zu Terminsladungen oder zu irgendwelchen Schriftsätzen unterschreib ich, wird hier im Büro schon seit 20 Jahren so gehandhabt und bislang hat sich noch kein Gericht beschwert.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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skugga
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#17

27.08.2009, 12:42

Das lieb ich - 20 Jahre den gleichen Fehler machen... :roll:

Sorry, aber ein EB ist eine Urkunde, mit der der RA (und nicht die ReFa und nicht Karl-Heinz Meier von schräg gegenüber) bestätigt, was er erhalten hat. Dass das Gericht nicht motzt, ist ja schön - aber schon mal dran gedacht, dass Ihr damit eventuell auch ganz prima in die Haftung kommt, wenn was schiefläuft? Wenn Du ein EB unterschreibst und Dein Chef - durch welchen blöden Zufall auch immer - vom Schriftstück eben keine Kenntnis erhält?

Oh Mann...
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#18

27.08.2009, 12:54

Ist ja dann unser Problem nicht deins ;) Chef will das so, also wirds auch so gemacht. Wenn das bei euch nicht so ist, dann ist das schön für euch :roll:
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#19

29.08.2009, 01:39

Wenn die EBs nicht unterschrieben sind am Ende des Tages, würde ich sie einfach mit in die Postmappe zu den anderen Briefen zum Unterschreiben hineinlegen..


Bei uns lag letztens eine schon unterschriebene EB einen Monat in der Akte rum. : O
Hat die eine Rechtspflegerin vom Gericht angerufen und gefragt, wo die bleibt. Und da lag sie in der Akte, wurde vergessen wegzufaxen. Zum Glück wars nicht mein Fehler. ;)
Aber dafür kreide ich auch niemanden an. Es ist denn nur eine Beruhigung für mich, wenn es nicht mein Fehler war. : D
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#20

29.08.2009, 13:24

Miss Cyanide hat geschrieben:Wenn die EBs nicht unterschrieben sind am Ende des Tages, würde ich sie einfach mit in die Postmappe zu den anderen Briefen zum Unterschreiben hineinlegen..
Öhm - wenn ich RA wäre, würde ich den Teufel tun und ein EB unterzeichnen, bei dem sich nicht sämtliche darauf angegebenen Schriftstücke befinden, immerhin bestätige ich damit deren Empfang. Und hier ist es nicht selten vorgekommen, dass zwar auf dem EB ein Beschl. v. xx angegeben war, der war aber schlicht und ergreifend nicht dabei. Und dann? Haste den Empfang eines Schriftstücks bestätigt, das Du nicht erhalten hast; dumm, wenn damit Fristen zu laufen beginnen... Ein EB ohne "Anhang" gehört nicht einfach so in die Postmappe.
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