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Venus86
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#1
18.03.2009, 09:09
Hallo, wenn ich eine Geb. nach 2300 verdient habe und dann MB einreiche muss ich doch 0,65 der Geb. nach 2300 anrechnen oder?
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nici77
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#2
18.03.2009, 09:12
Richtig
Liebe Grüße nici77
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Venus86
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#3
18.03.2009, 09:30
Hab noch eine Frage und zwar, wenn die Gebühr nach 2300 aus einem Gegenstandswert von 800,00 € berechnet wurde und dann im MB nur 500,00 € geltend gemacht wurden, nach welchem Wert muss dann die 0,65 Geschäftsgebühr berechnet werden? 0,65 aus 500 oder aus 800 €?
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Smilie
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#4
18.03.2009, 09:31
aus 500,00 - denn nur aus diesem Wert wird das Mahnverfahren durchgeführt.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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gkutes
#5
18.03.2009, 09:32
nach dem Wert des Gegenstandes, der ins das Verfahren übergegangen ist. ergo 500
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Venus86
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marcia
#7
22.03.2009, 18:57
Ist eigentlich ganz einfach zu merken: Immer aus dem niedrigeren Wert