Also...
Vollstreckung aus einem arbeitsgerichtlichen Vergleich. Forderung 600,00 € brutto abzüglich 72,00 € netto.
Der Schuldner hat diverse Raten geleistet und teilte jetzt mit, dass er den Nettobetrag vollständig bezahlt habe und die Abgaben direkt abgeführt hätte.
Mein Chef meint nun, dass, wenn er Zahlungen an Dritte leistet, also die Abgaben abführt, dies nichts an der Forderung des zugrunde liegenden Titels ändert. Geschuldet ist ein Bruttobetrag, den muss er auch bezahlen.
Der Schuldner und GV hat im Übrigen auch keine Belege dafür vorgelegt, dass er die Abgaben abgeführt hat.
Was mach in nun?
Zwangsvollstreckung von Brutto- bzw. Nettobeträgen
- jojo
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Tha, der Titel lautet über brutto, also: Vollstrecken.
Was anderes würde ich nur machen, wenn mir die Zahlung von Steuern/Sozialversicherungsbeiträgen nachgewiesen werden würde.
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Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
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Die Vollstreckung läuft bezüglich der Abgaben auf den Brutto-Lohn, die an Dritte (Lohnsteuer-Finanzamt; KV-Beiträge) zu leisten sind ins Leere, wenn der Schuldner nachweist, dass er ordnungsgemäß abgeführt hat.
Hat er darüber hinaus an Euch den zustehenden Netto-Betrag ausgezahlt, ist alles in Butter.
Die unnötigen Vollstreckungskosten für eine Doppelte Vollstreckung könnt Ihr Euch sparen, oder besser solltet Ihr Euch sparen: der Schuldner muss weder für sinnlose Vollstreckungskosten aufkommen, noch muss er bereits geleistete Abgaben an Euch erneut leisten. Hier leigt Dein Chef falsch.
Also lasst Euch einfach die Gehaltsabrechnung und die Nachweise für ordnungsgemäße Abführung an Finanzamt und KV zuschicken, dann wars das.
Hat er darüber hinaus an Euch den zustehenden Netto-Betrag ausgezahlt, ist alles in Butter.
Die unnötigen Vollstreckungskosten für eine Doppelte Vollstreckung könnt Ihr Euch sparen, oder besser solltet Ihr Euch sparen: der Schuldner muss weder für sinnlose Vollstreckungskosten aufkommen, noch muss er bereits geleistete Abgaben an Euch erneut leisten. Hier leigt Dein Chef falsch.
Also lasst Euch einfach die Gehaltsabrechnung und die Nachweise für ordnungsgemäße Abführung an Finanzamt und KV zuschicken, dann wars das.
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Vielen Dank für die bisherigen Antworten, aber wo fordere ich den Nachweis an? Direkt beim GVZ oder beim Schuldner? Der GVZ hat da bestimmt wieder keinen Bock drauf, das hab ich am Telefon schon gemerkt...
- jojo
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Ich würds vom Schuldner fordern, da das Abführen der entsprechenden Beiträge m.E. (bin aber kein Volsltreckungsfreak) ein Vollstreckungshindernis im Sinne der § 775 f. ZPO ist.
Weist er dat nich nach: vollstrecken....
Weist er dat nich nach: vollstrecken....
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