PfÜB Miete

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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romex
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#1

13.02.2009, 13:53

Hat einer von Euch ein Muster für den Antrag auf Pfändung und Überweisung der Miete??? Der Schuldner (zahlt aus Prinzip nicht) ist Eigentümer eines Hauses und erhält dementsprechend Miete, die wir jetzt pfänden wollen. DAS habe ich noch nie gemacht.

Lieben Dank schon mal für Eure Hilfe!
Liebe Grüße,
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Shaya
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#2

13.02.2009, 13:58

In dem Absatz im PfÜb, in dem Du Deinen Anspruch begründest:

"auf Auszahlung der gesamten Mietforderung bezüglich des Mietobjektes ... (genaue Bezeichnung/Belegenheit des Mietobjektes), so lange, bis der Gläubigeranspruch gedeckt ist."
"I had always imagined paradise as a kind of library"
(Jorge Luis Borges)
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romex
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#3

13.02.2009, 14:00

Oh, das reicht schon??? DANKESCHÖN!
Liebe Grüße,
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Ernie

#4

13.02.2009, 19:34

Auszahlung der gesamten Mietforderung bezüglich des Mietobjektes
Du kannst lediglich die Kaltmiete beanspruchen!
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sunshine24
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#5

13.02.2009, 19:49

@ Ernie: Wieso das denn? Handelt sich doch nicht um eine Räumung ...
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
Ernie

#6

13.02.2009, 19:53

@ sunshine: Die Nebenkosten können für den gewöhnlichen Gläubiger nicht gepfändet werden, da ansonsten die Mieter gefährdet sind!

Beispiel:

Der Vermieter erbringt von den Nebenkosten der Mieter auch die Vorauszahlungen für Strom & Gas.

Jetzt kommt der gewöhnliche Gläubiger und pfändet die komplette Miete. Was kommt dann? Den Mietern wird der Strom abgeklemmt, weil der Vermieter keine Zahlungen mehr an den Stromversorger leisten kann...

Und um eine derartige und ähnliche Situationen zu vermeiden, ist auch in der Mietpfändung lediglich die Kaltmiete vorgesehen!
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sunshine24
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#7

13.02.2009, 19:54

Ah ok, wusste ich nicht ... hab noch nie ein PfÜB wegen Miete gemacht. Danke für die Info - gut zu wissen!
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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romex
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#8

14.02.2009, 22:41

Dankeschön!!!
Liebe Grüße,
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wissensdurst
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#9

19.06.2009, 10:01

Hallo. Wir haben eine Mietpfändung ausgebracht und der Mieter zahlt nun die volle Miete an uns. Müssen wir die Nebenkosten jetzt entsprechend an den Schuldner auskehren oder an den Drittschuldner erstatten?
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romex
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#10

19.06.2009, 10:46

Huhu wissensdurst...

Es ist immer besser, einen neuen Fred aufzumachen, statt eine Frage unter einen schon erledigten zu stellen!!! Wenn Du einen neuen aufmachst, gucken viel mehr Leute rein, als in diesen "alten"!
Liebe Grüße,
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