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Autor Nachricht
Verfasst: 17.09.2008, 11:57 - Thema: Streitwert Arbeitsgericht
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Hallo Zusammen,

mal eine Verständnisfrage zum Streitwert in einer Kündigungsschutzklage.

Arbeitnehmer verdient brutto 1509,00 EUR.

Es wird Kündigungsschutzklage und Klage auf Erteilung eines Zeugnisses erhoben. Die Parteien vergleichen sich. AN erhält Betrag X + Zeugnis.

Gericht setzt auf Antrag den Streitwert auf 6.792,00 EUR fest.

Ich verstehe nicht, wie das Gericht auf diesen Betrag kommt. 4 x den Bruttomonatsverdienst (=1.509,000 EUR x 4 = 6.036,00 EUR) würde ich ja noch verstehen. Aber den Betrag von 6.792,00 EUR verstehe ich nicht.

Wer hilft mir von der Leitung?

Karin


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Verfasst: 17.09.2008, 12:03 - Thema: Streitwert Arbeitsgericht
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Kann es sein, dass das Gericht für die Erteilung des Zeugnisses einen Pauschalbetrag zu den 6.036,00 € genommen hat?
Wirklich nachvollziehen kann ich das nicht. Aber einfach mal Interesse halber bei Gericht nachfragen (telefonisch) oder Cheffe fragen


Verfasst: 17.09.2008, 12:03 - Thema: Streitwert Arbeitsgericht
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Hm, mal 4,5 Monate wären es 6790,50€. Vielleicht hat das Gericht gerundet und für das Zeugnis 1,5 Monate genommen?


Verfasst: 17.09.2008, 12:33 - Thema: Streitwert Arbeitsgericht
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Im Zweifelsfall anrufen und fragen, die können dir da wohl besser helfen in dem Punkt.


Verfasst: 17.09.2008, 12:54 - Thema: Streitwert Arbeitsgericht
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Gem. § 42 GKG ist das dreifache monatliche Bruttoarbeitsentgelt anzunehmen für die Kündigungsschutzklage. Ich könnte mir auch vorstellen, dass der Differenzbetrag sich auf das Zeugnis bezieht. Ich würde auch anrufen und nachfragen


Verfasst: 17.09.2008, 14:49 - Thema: Streitwert Arbeitsgericht
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So, ich habe jetzt noch mal nachgesehen.

Bruttolohn waren 1509 und ein paar Cent.

Den mal 4,5 ergibt ziemlich genau den Streitwert von 6.792 EUR.

Nur ich wüsste es gerne generell.

Wenn Kündigungsschutzklage und Klage auf Erteilung eines Zeugnisses erhoben werden, ist dann nicht der Streitwert 4 x ein Monatsgehalt brutto (3 x ein Monatsgehalt brutto für die Kündigungsschutzklage und 1 x ein Monatsgehalt brutto für das Zeugnis)?


Verfasst: 17.09.2008, 14:51 - Thema: Streitwert Arbeitsgericht
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Normalerweise ist das Zeugnis immer ein Bruttomonatsgehalt, aber das handhaben viele Gerichte anders.

Wir hatten jetzt ein Zeugnisverfahren (einzeln), da wurde der GW auf über 3000€ festgesetzt. Das waren glaube ich über 2 Monatsgehälter.


Verfasst: 17.09.2008, 14:57 - Thema: Streitwert Arbeitsgericht
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also ich würde anrufen und nachfragen - selber rumprobieren bringt bei sowas wenig...


Verfasst: 17.09.2008, 15:20 - Thema: Streitwert Arbeitsgericht
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Ich wüsste es ja gerne noch generell.

Wenn Kündigungsschutzklage und Klage auf Erteilung eines Zeugnisses erhoben werden, ist dann nicht der Streitwert 4 x ein Monatsgehalt brutto (3 x ein Monatsgehalt brutto für die Kündigungsschutzklage und 1 x ein Monatsgehalt brutto für das Zeugnis)?


Verfasst: 17.09.2008, 15:56 - Thema: Streitwert Arbeitsgericht
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Im Regelfall ist es so, wie du es schreibst.

Aber: Ausnahmen bestätigen die Regel!


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