Vollstreckbare Ausfertigung verloren

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Benutzeravatar
Kirschblüte
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 394
Registriert: 19.11.2007, 13:33
Beruf: Rechtsfachwirt

#1

20.05.2008, 16:22

Hallo liebe Forenos,

wie oben schon beschrieben, ist uns die vollstreckbare Ausfertigung auf dem Postweg verloren gegangen.

Wie bekomm ich denn jetzt eine Neue? Kann man da einfach ein Schreiben ans Gericht machen, dass man die Ausfertigung verloren hat (mit e.V.) oder muss man einen Antrag stellen? Wenn ja, nach welchen Vorschriften?

Ich steig gerade gar nicht mehr durch. Ist schon viel zu spät für sowas :)

Vielen Dank schonmal.

Sandy
Benutzeravatar
Ciara
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7653
Registriert: 09.02.2007, 22:50
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Hamburg

#2

20.05.2008, 16:25

Du kannst eine zweite Vollstreckbare Ausfertigung beantragen.

In der Mahnsache

./.

wird beantragt, eine zweite vollstreckbare Ausfertigung des des Amtsgericht vom (Aktenzeichen: ) zu erteilen.

Begründung:
Aus dem wurde am die Zwangsvollstreckung gegen die Antragsgegnerin eingeleitet und an die zuständige Gerichtsvollzieherin . (Gerichtsvollzieherin am ) weitergeleitet. Da keinerlei Mitteilung erfolgte, wurde am und am um Sachstandsmitteilung gebeten, woraufhin die Gerichtsvollzieherin bei dem Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin anrief und mitteilte, die Vollstreckungsunterlagen nebst Titel seien an uns zurückgesandt worden. Dass diese jedoch nie bei uns eingegangen sind, wird anwaltlich versichert. Weder die Antragsstellerin noch der Prozessbevollmächtigte der Antragsstellerin befindet sich im Besitz des Titels, so dass eine zweite vollstreckbare Ausfertigung beantragt wird.
Es ist daher davon auszugehen, dass die Unterlagen auf dem Postwege verloren gegangen sind.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
Benutzeravatar
pasc1976
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 451
Registriert: 25.01.2007, 14:52
Beruf: ReNo-Gehilfin !
Wohnort: in der tiefen Eifel

#4

20.05.2008, 16:26

Ist sie auf dem Weg zum GVZ verloren gegangen? Wenn ja, dann benötigst du eine Bestätigung von ihm, dass er die vollstreckbare nicht erhalten hat.

Damit kannst Du dann die Erteilung einer zweiten vollstreckbaren Ausfertigung beantragen. Du mußt halt begründen, was passiert ist und die Bestätigung des GVZ, Gericht o.ä. beifügen. Abschließend müßt ihr noch anwaltlich versichern, dass Euch der Titel tatsächlich nicht vorliegt.
LG pasc1976
Benutzeravatar
charly03
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1678
Registriert: 31.10.2006, 15:19
Beruf: ReNo
Wohnort: Berlin

#5

20.05.2008, 16:28

:zustimm
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*

Liebe Grüße, charly03 Bild
Benutzeravatar
Ciara
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7653
Registriert: 09.02.2007, 22:50
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Hamburg

#6

20.05.2008, 16:29

Wenn er auf dem Weg zum oder vom GVZ verloren gegangen ist, ist so ein Schreiben des Gerichtsvollziehers gut. Die machen sowas eigentlich auch immer.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
bianca82
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 339
Registriert: 05.12.2006, 09:42
Wohnort: Parchim

#7

20.05.2008, 16:43

Habe gerade das gleiche Problem. Besser gesagt ärgere mich tierisch über GVZ. DEr hat den VB nämlich verschlammt. Wie soll man das bitte dem Mdt erklären. Der muss ja nunmal die 15 EUR für die zweite vollstreckbare vorschießen und wer weiß ob der SN jemals zahlt.

KAnn man den GVZ nicht haftbar machen?

Habe unseren Antrag nebst Titel nämlich beim GVZ ins Fach beim AG geschmissen und dieser sagt nun, Titel und Auftrag weg, hat er nciht bekommen. :frust
Benutzeravatar
Kirschblüte
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 394
Registriert: 19.11.2007, 13:33
Beruf: Rechtsfachwirt

#8

21.05.2008, 08:09

Bei uns ging der Titel auf dem Weg zum Korrespondenzanwalt (der der die ZV für uns machen sollte) verloren. Dann füg ich einfach eine Bestätigung von ihm bei.

Und irgendwie muss ich das ja noch dem Mandanten beibringen.

Wie ist das eigentlich, der Schuldner wird doch von der zweiten Vollstreckbaren informiert. Was, wenn er unbekannt verzogen ist oder nicht sicher ist, ob er an der alten Anschrift noch wohnt? Wird das dann auch öffentlich zugestellt?
Antworten