Hilfe bei diesen Aufgaben in Zivilrecht

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Gast

#1

05.05.2008, 18:50

Also, hab hier noch ein paar Aufgaben, wobei ihr mir vielleicht helfen könnt. Bin voll nervös


Aufgabe 1
In dem Rechtsstreit Sparmann gegen Übel wegen einer Kaufpreisforderung in Höhe von
4.900 € wird die Klage vom AG Wiesbaden am 03.01.20xx abgewiesen. Das Urteil wird den
Parteien am 30.01.20xx zugestellt. Jens Sparmann sucht daraufhin am 20.02.20xx die Kanzlei
Kurz & Bündig auf und beauftragt diese, Berufung einzulegen.

Aufgabe:

a) Bei welchem örtlich und sachlich zuständigen Gericht ist die Berufung einzulegen?

b) Wann endet die Berufungsfrist (Datum!)?

c) Bis zu welchem Zeitpunkt ist die Berufung von den Rechtsanwälten zu begründen?

d) Kann der Beklagte Anschlussberufung einlegen? Begründen Sie Ihre Antwort! 18 P.

a) Berufungsgericht ist das Landgericht in Wiesbaden

b) Berufungsfrist beträgt einen Monat -Notfrist. (§ 517 ZPO) und endet am 28.02.XX

c) Berufungsbegründungsfrist beträgt 2 Monate (§ 520 ZPO). Bis zum 31.03.XX muss begründet werden

d) ja kann er, solange die Berufung noch anhängig ist. Er schließt sich somit der Berufung des Gegners an. Dem Berufungsgericht wird gewährt, das Urteil zu Gunsten des Berufungsbeklagten ändern. (§ 524 ZPO)



Aufgabe 2
Der e. Kfm Karl Kruse mietet für seine Computerfirma von der Grund und Boden GmbH mit
Sitz in Berlin Büro- und Lageräume in Frankfurt/Main. Gleichzeitig schließen die Parteien
einen Kaufvertrag über 20 Computer mit einem Wartungsvertrag ab. In den Verträgen wird
u. a. eine Gerichtsstandsvereinbarung getroffen, nach der für alle Streitigkeiten aus den
Verträgen das Landgericht Berlin zuständig ist.
Einige Wochen später kommt es zum Streit zwischen den Parteien. Der Mieter überweist
deshalb trotz mehrfacher Mahnungen keine Miete mehr und stellt auch jegliche PC-Wartung
ein, obwohl er hierfür eine Vorauszahlung in Höhe von 4.990 € erhalten hat. Die Grund und
Boden GmbH erwägt daher,
- wegen des Mietrückstandes in Höhe von 6.800 € und
- wegen der gesamten Wartungskosten
gerichtliche Schritte einzuleiten.

Aufgabe (Bitte begründen Sie alle Antworten!):

a) Bei welchem örtlich und sachlich zuständigen Gericht müsste die Klage auf
Rückzahlung der Wartungskosten eingereicht werden?

b) Bei welchem örtlich und sachlich zuständigen Gericht müsste die Klage auf Zahlung
der Mietrückstände eingereicht werden?

c) Welches Gericht wäre jeweils örtlich und sachlich zuständig, wenn die Ansprüche in
getrennten Mahnverfahren geltend gemacht werden sollen? 22 P.


a) wegen der Wartungskosten: Landgericht Berlin, da dies im Vertrag so abgeschlossen wurde (§§ 38 ff.)

b) wegen des Mietrückstandes: Amtsgericht Frankfurt/Main. Es ist ein ausschließlicher Gerichtsstand und es geht hier um eine Mietsache (§ 29 Abs. 1 ZPO)

c) Häh????




Aufgabe 3
Das Amtsgericht Hünfeld hat gegen Theo Sorge einen Vollstreckungsbescheid erlassen, der
dem Schuldner am 08.05.20xx zugestellt wird. Herr Sorge verlegt den Bescheid, findet aber
bei der Suche den Vordruck für den Widerspruch, der dem Mahnbescheid beigefügt war. Er
füllt diesen am 21.05.20xx aus und wirft ihn am gleichen Tage in einen Postbriefkasten ein.
Zwei Tage später geht die Sendung beim AG Hünfeld ein.

Aufgabe:

a) Welches ist der richtige Rechtsbehelf?

b) Innerhalb welcher Frist ist der Rechtsbehelf einzulegen?

c) Wie wird das zuständige Gericht über den Rechtsbehelf entscheiden (Bitte mit kurzer
Begründung)?

d) Definieren Sie anhand der ZPO den Begriff Notfrist.

e) Handelt es sich bei den nachfolgenden ZPO - Fristen um Notfristen?
· Ladungsfrist;
· Revisionsfrist;
· Revisionsbegründungsfrist;
· Nichtzulassungsbeschwerde;
· Widerspruchsfrist im Mahnverfahren. 26 P.

a) Einspruch

b) innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen

c) Das Gericht, das den VB erlassen hat, gibt den Rechtsstreit von Amts wegen an das Gericht ab, das in dem MB gem. § 692 Abs. 1 bezeichnet worden ist, wennn die Parteien übereinstimmend die Abgabe an ein anderes Gericht verlangen, an dieses (§ 700 Abs. 3)

d) Notfristen sind nur diejenigen Fristen, die in diesem Gesetz als solche bezeichnet worden sind. Notfristen können nicht verlängert oder verkürzt werden (§ 224 Abs. 1). Falls die Notfrist versäumt wurde, kann die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt werden (§ 233). Bei Ruhen des Verfahrens läuft die Notfrist weiter (§ 251)

e) Ladungsfrist = keine Notfrist, da diese abgekürzt werden kann (§ 226)
Revisionsfrist= ja, sie ist eine Notfrist und beträgt einen Monat ( § 548)
Revisionsbegründungsfrist: keine Notfrist, da diese verlängert werden kann (§ 551 Abs. 2 Satz 2)
Nichtzulassungsbeschwerde= ja, sie ist eine Notfrist und beträgt einen Monat (§ 544 Abs. 1 Satz 2)
Widerspruchsfrist im Mahnverfahren= keine Notfrist, da der Widerspruch solange eingelegt werden kann, solange der VB nicht verfügt ist (§ 694 Abs. 1)


Aufgabe 4
Der Rentner Dieter Alt ist vom AG Hanau verurteilt worden, eine auf Raten gekaufte
Waschmaschine an das Kaufhaus Gut & Billig KG herauszugeben, da die Raten nicht gezahlt
wurden. Das Kaufhaus leitet die Zwangsvollstreckung ein.
Alt hält die Waschmaschine für unpfändbar. Sie sei ein Haushaltsgegenstand, den er für eine
bescheidene Lebensführung dringend benötige. Er erkundigt sich bei RA Gutmann, ob er die
Herausgabe deshalb verweigern könne.

Aufgabe:


a) Welches Vollstreckungsorgan ist hier sachlich und örtlich zuständig?

b) Kann der Gläubiger die Herausgabe der Waschmaschine verlangen? Begründen Sie
Ihre Antwort! 10 P.

a) Vollstreckungsorgan ist der Gerichtsvollzieher (örtlich???)

b) dass weiß ich auch nicht genau.. was macht man denn da????



Aufgabe 5
Florian Flott lebt über seine Verhältnisse und macht mehrfach Schulden, die er nach kurzer
Zeit nicht mehr zurückzahlen kann. Die Gläubiger versuchen die Schulden beim Arbeitgeber
des Flott beizutreiben. Dort gehen folgende Vollstreckungsmaßnahmen ein:
- Am 03.09.20xx ein vorläufiges Zahlungsverbot des Juweliers Edel wegen einer
Kaufpreisforderung in Höhe von 1.720,00 €;
- am 07.09.20xx ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss der Frau Lisa Hübsch
wegen einer Darlehensforderung in Höhe von 5.000,00 €;
- am 15.09.20xx ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Autohauses Nobel
GmbH über 4.300,00 € wegen Reparaturkosten;
- am 04.10.20xx der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Juweliers Edel über
1.720,00 € wegen des am 03.09.20xx zugestellten vorläufigen Zahlungsverbots.

Aufgabe:

a) Welches sachlich und örtlich zuständige Vollstreckungsorgan hat die Pfändungs- und
Überweisungsbeschlüsse erlassen?

b) Wer erstellt das vorläufige Zahlungsverbot?

c) In welcher Reihenfolge sind die Forderungen vom Arbeitgeber zu befriedigen? 16 P.

a) Vollstreckungsgericht Amtsgericht, bei dem der Schuldner im Inland seinen allg. Gerichtsstand hat ???

b) der Gläubiger selbst (§ 845 Abs. 1). Gibt es an den GV weiter, der widerum an den Drittschuldner und Schuldner??

c) das verstehe ich nicht, kann mir das mal jemand erklären??? Das Verteilungsverfahren???


Aufgabe 6
Der Vermieter Paul Schmitt hat gegen seinen Mieter Bodo Klein einen Rechtsstreit auf
Zustimmung zur Mieterhöhung geführt. Das AG Frankfurt verurteilte den Mieter
antragsgemäß. Rechtsmittel wurden gegen das Urteil nicht eingelegt. Klein ist aber nicht
einsichtig, sondern schreibt seinem Vermieter, dass er trotz der Gerichtsentscheidung seine
Zustimmung verweigere, selbst wenn er dafür ins Gefängnis müsste. Schmitt bittet seinen
Rechtsanwalt Schneidig Vollstreckungsmaßnahmen einzuleiten.

Aufgabe:

Muss RA Schneidig aus dem Urteil eine Zwangsvollstreckung einleiten? Begründen Sie Ihre
Antwort! 8 P.

[b]Antwort: Ja, muss er das überhaupt??? Hab dazu nichts gefunden..[/b]


Also, ich wäre euch volle Kanne dankbar, wenn ihr euch das mal angucken würdet.. Ich schreibe morgen und bin suüer nervös.. Danke danke danke, wenn ihr mir helfen könnt..
Moni82

#2

05.05.2008, 19:05

Zu 6. würde ich sagen, nein muss er nicht. Da die Zustimmung mit REchtskraft des Urteils erteilt wurde. Ich glaub ich sowas noch im Kopf. §§ weiß ich jetzt nicht.
Moni82

#3

05.05.2008, 19:10

§ 894 ZPO
Fiktion der Abgabe einer Willenserklärung


(1) Ist der Schuldner zur Abgabe einer Willenserklärung verurteilt, so gilt die Erklärung als abgegeben, sobald das Urteil die Rechtskraft erlangt hat. Ist die Willenserklärung von einer Gegenleistung abhängig gemacht, so tritt diese Wirkung ein, sobald nach den Vorschriften der §§ 726, 730 eine vollstreckbare Ausfertigung des rechtskräftigen Urteils erteilt ist.

(2) Die Vorschrift des ersten Absatzes ist im Falle der Verurteilung zur Eingehung einer Ehe nicht anzuwenden.
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#4

05.05.2008, 20:17

zu Aufgabe 2)

Ich glaub, dass ist kein ausschließlicher Gerichtsstand --> das gilt nur bei Wohnräumen --> meines Erachtens kommt es auf den Streitwert an --> also entweder AG oder LG

2c versteh ich jetzt im Moment auch nicht so ganz ... muss ich nochmal überlegen ...


zu Aufgabe 3)

Würde ich auch alles so beantworten


zu Aufgabe 4

a) Gerichtsvollzieher am Wohnsitz des Schuldners

b) Ich würde ja schon sagen, dass eine Waschmaschine zum Haushalt gehört, aber 100 %ig sicher bin ich mir auch nicht


zu Aufgabe 5

a) Amtsgericht Vollstreckungsgericht am Wohnsitz des Schuldners

b) vorläufiges Zahlungsverbot wird vom Gerichtsvollzieher an den Schuldner und Drittschuldner zugestellt

c) die meinen wer erster sein Geld bekommt, also in welcher Reihenfolge. Durch das vorläufige Zahlungsverbot sichert der Gläubiger sich einen Rang --> allerdings muss innerhalb von 1 Monat ab Zustellung des vorl. ZV ein PfÜB folgen.

--> also meine Antwort wäre genau die Reihenfolge wie sie auch in der Aufgabe steht.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
cahra
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#5

06.05.2008, 06:38

Ich würde noch sagen, bei 1 c wäre es nicht der 31.03. sondern der 30.03., 2-Monats-Frist.

2 b) Hier ist das Landgericht Frankfurt zuständig, da Streitwert über 5.000 € und gewerbl. Mietobjekt.

2 c) Bei Mahnsachen ist sachlich immer das Amtsgericht und örtlich immer das Zuständige AG für den Antragsteller zuständig. Das wäre für Kruse AG Frankfurt und für die GmbH AG Berlin-irgendwas. Ich weiß nicht, ob es da ein zentrales Mahngericht gibt, das wäre natürlich vorrangig zu beachten.
Viele Grüße von Cahra
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