Es gibt Dinge, die hatte ich in 20 Jahren noch nicht...
Meine Chefin fragt mich, ob sie in einer Angelegenheit, in der jetzt das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten wäre, PKH beantragen kann; ich gehe ja prinzipiell mal davon aus, daß das geht, aber: Wo zum Geier muß ich denn da den PKH-Antrag stellen? Beim zuständigen Mahngericht? Und mach ich das dann so wie bei einer bedingten Klage, daß ich den PKH-Antrag per Schriftsatz stelle und den MB-Antrag drantackere mit dem Hinweis, daß dieser nur gilt, wenn PKH bewilligt wird?
Fragen über Fragen...
PKH im Mahnverfahren?
- Kichererbse
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PKH für MB wird bei unseren Gerichten nicht gewährt. Ich schick gleich mal mein letztes Posting dazu. Sekunde bitte
http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=13 ... c&start=10
et voilá hoffe es hilft etwas?
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LG Kichererbse [img]http://www.cosgan.de/images/smilie/frech/e030.gif[/img]
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- skugga
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Besten Dank. Ich werds trotzdem mal versuchen. Da die türkische Mandantin auch für das Mahnverfahren keine ausreichenden Sprachkenntnisse hat und den MB-Antrag mit Sicherheit nicht alleine ausfüllen kann, sehe ich da doch noch eine Chance.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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Berichte dann mal, was dann dabei rausgekommen ist. Würde mich nämlich mal interessieren, ob in so einem Fall eine Ausnahme gemacht wird.
Viel Erfolg auf jeden Fall.
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Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
- 13
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Wie die zentralen Mahngerichte entscheiden, ist mir nicht geläufig, aber zu meiner Zeit als Mahngericht gab es in begründeten Fällen PKH für das Mahnverfahren, allerdings ohne Beiordnung eines RA, da man den Vordruck in aller Regel allein ausfüllen kann. Bei einer ausländischen Partei könnte man evtl. Glück haben, dass beigeordnet wird, wenn man es gut begründet. Einfach versuchen.
~ Grüßle ~
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- skugga
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13, so in etwa hab ich mir das auch gedacht und - hoffentlich - gut begründet. Ich melde mich, wenn ich eine Antwort habe.
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