darf ich unterschreiben?

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rosa

#1

27.03.2008, 10:32

hi ich habe eine kurze Frage:
normalerweise unterschreiben wir hier NICHTS selbst... ist halt so...
Jedenfalls sind meine beiden Chefs heute und morgen nicht da. Ich habe schon mit meinem Chef abgesprochen dass ich die Kenntnisnahmebriefe und so einfach i.A. unterschreibe, dass das nicht alles hier rum liegt unnötig...

jetzt kommen natürlich doch mehr Fragen auf:

Darf ich auch i.A. die EB´s unterschreiben??

oder zb ein vorgerichtliches Mahnschreiben das ich gerade an den Schuldner fertig gemacht habe....

hat das damit "Gültigkeit" ?
Gast

#2

27.03.2008, 10:34

Also EBs unterschreibe ich nicht, da damit in der Regel Fristen laufen ..... das würde ich weiterhin die Chefs machen lassen.

Bei Mahnschreiben wäre ich auch vorsichtig. Würde ich ebenfalls nicht unterschreiben, da die Haftung doch nicht aus den Augen verloren werden sollte.

Bei Kenntnisnahmebriefen und Rückrufbitten etc. kann man wohl nicht viel falsch machen.

Es gibt Grenzen und ich würde mir an Deiner Stelle gut überlegen, ob ich die Haftung auf mich nehmen wollte, wenn doch etwas schief geht.
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dutzi
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#3

27.03.2008, 10:36

Also EB´s lass ich schon meinem Chef unterschreiben aber außergerichtliche Mahnschreiben an Schuldner darf ich i.A. unterschreiben.
Haben wir so ausgemacht, da er ja kaum da ist.

LG dutzi
Schöne Grüßle Bild

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rosa

#4

27.03.2008, 10:38

also meint ihr, ich soll die EB´s bis Montag liegen lassen ja?? Hafte ich bei i.A. persönlich??
JonesJess
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#5

27.03.2008, 10:40

Ich bin der Meinung, dass es ok ist, wenn Du die EBs i.A. unterzeichnest. Wenn Fristen sind, mußt Du die doch eh notieren oder? Kontrolliert Dich dann noch jemand, evtl. der Chef? Also wenn du Rücksprache mit Deinen Chefs hattest und Du den Auftrag von ihnen hast, zu unterzeichnen ist das ok. Und Du haftest dafür eh nicht, sondern immer der Chef!
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#6

27.03.2008, 10:40

Soviel ich noch aus meiner alten Kanzlei weiß, dürfen EB's nicht von Angestellten unterschreiben werden, die nicht Anwälte sind ... ich würde es auf jeden Fall bis Montag liegen lassen

Ob du bei i. A. persönlich haftest, weiß ich nicht ...
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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#7

27.03.2008, 10:41

Wie das mit der Haftung ist, weiß ich nicht. Aber bei uns ist es auch so, dass lediglich Kurzbriefe an den Mandanten von uns unterschrieben werden dürfen. EB's dürfen generell nur vom RA persönlich unterschrieben werden und Aufforderungsschreiben an die Gegenseite würde ich auch nicht unterschreiben.
Das Leben entspringt auf alle Fälle
aus einer Zelle.
Doch manchmal endet' s auch bei Strolchen
in einer solchen. (Heinz Erhardt)

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rosa

#8

27.03.2008, 10:43

hm ich bin mir unsicher, ich meine die EB´s sind mir "egal" dann muss das Gericht halt mal warten aber die Aufforderungsschreiben und ZV-Aufträge und so liest sich hier eh keiner durch, die werden "blind" unterschrieben also ich meine ich bin mir der sache schon sicher die ich mache... ich weiß halt nur nicht ob es an "Gültigkeit" verliert... würde das Mahnschreiben und so schon gerne raus haben... haften will ich natürlich nicht hihih :)
JonesJess
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#9

27.03.2008, 10:46

Aufforderungsschreiben an die Gegenseite oder Mdt.?
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rosa

#10

27.03.2008, 10:50

Schuldner, Mahnschreiben
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