KFZ-Kennzeichen pfänden

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
NadineL
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#1

06.02.2008, 10:01

Hallo, ich habe folgendes Problem:

Schuldner hat einen ca. 14 Jahre alten Wagen. Mandant will, weil er das im Fernseh gesehen hat, das amtliche Kennzeichen pfänden. Geht das überhaupt? Ich bin davon ausgegangen, dass dies nur dem FA möglich ist.

Wenn das gehen sollte, dann teilt mir doch bitte mit, wie! Ich habe nämlich absolut keine Ahnung und bin völlig überfragt... :oops: (vielleicht auch einfach nur ein Brett vor dem Kopf :lol: )

Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe.

Nadine
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#2

06.02.2008, 10:13

Kennzeichen pfänden? Hab ich noch nie von gehört. Kann mir gerad auch nicht vorstellen, was das bringen soll. Vllt. hab aber auch ich ein Brett vor dem Kopf. :?
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
NadineL
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#3

06.02.2008, 10:19

mmh... der Mandant meint, man könne dann den Anspruch auf Erstattung der KFZ-Steuer pfänden ?! :roll:
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Curry
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#4

06.02.2008, 10:34

Hm, hab davon auch noch nichts gehört.

Der Mandant will das Auto also "stilllegen" und dann die Steuer pfänden, die dann als Guthaben verbleibt? Hört sich aber gut an. Wenn der Schuldner das Auto wieder anmeldet und die Steuer zahlt, könnte man ja das gleiche Spiel nochmal machen. :wink:

Aber ob das wirklich geht?
Curry

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#5

06.02.2008, 10:38

Ach so, glaube verstehe den Gedanken. Das FiA als Drittschuldner und wenn der Schuldner seinen Wagen einmal verschrotten, verkauft o. ä. dann die Erstattung der zuviel gezahlten Steuer einheimsen.

Ich würde dem Mandanten sagen, dass verursacht - wenn es überhaupt funktioniert - mehr Kosten als dass es etwas bringt. Diese vllt. 50,-- € Erstattung im Relation zu den Kosten gesetzt, die durch so eine Pfändung verursacht werden... Das ist nicht wirtschaftlich. Ggf. hat der Schuldner ja auch Steuerschulden, mag ja sein, dann wird das FiA sowieso erst einmal die Hand draufhalten und sagen ist nicht.
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Andreas

#6

06.02.2008, 10:54

NadineL hat geschrieben:Mandant will, weil er das im Fernseh gesehen hat, das amtliche Kennzeichen pfänden. Geht das überhaupt? Ich bin davon ausgegangen, dass dies nur dem FA möglich ist.
Sag ihm, du würdest MAHNMAN für ihn losschicken :roll:

Im Fernsehen gesehen... :?

Wenn ich mir nur schon den Schuldenfritz auf RTL anguck, krieg ich schon die Krise. Verspricht, "für 15.000 € vermeide ich ein Insolvenzverfahren", allein schon wegen so ner Großkotzigkeit würd ich den außergerichtlichen Vergleichsvorschlag ablehnen.

Aber das ist ein anderes Thema.
Zuletzt geändert von Andreas am 06.02.2008, 11:01, insgesamt 1-mal geändert.
Jupp03/11

#7

06.02.2008, 10:54

Vielleicht braucht der Schuldner sein KFZ auch für seine tägliche Arbeit.
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#8

06.02.2008, 11:06

Naja, dann könnte er es ja wieder anmelden. :wink:
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#10

06.02.2008, 11:10

die Vorgehensweise, sofern sie denn überhaupt möglich ist, halte ich nicht für sinnvoll.

Wie viel bezahlt man den KFZ-Steuer? Zwischen 50,00 - 150,00 €. Meinetwegen bei manchen Fahrzeugen auch ein bisschen mehr, aber das deckt doch nciht einmal die RA-Kosten + GK + GV-Kosten.

Ich bin der Meinung, dass man das KFZ-Kennzeichen gar ncith selbständig pfänden darf. Das Teil gehört zum Auto, und das könnte ja nach § 811 unpfändbar sein. Eine Austauschpfändung bei einem 14 jahre (!!!) alten Auto ist doch etwas sehr überzogen. Das Auto wird nichts mehjr wert sein.
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