Ich hab hier nen Mahnbescheid wo der Antragsgegner (unser Mdt.) inzwischen nach Österreich verzogen ist, kann ich den einfach so über das Mahngericht, also Coburg, in Österreich zustellen lassen? Oder muss ich da jetzt irgendwas beachten, ist wer anders zuständig?
Bei Beantragung des MB wohnte Mdt. wohl noch in D, zumindest kamen Briefe an etc., im Dezember wurde zwecks Verjährungsunterbrechnung MB beantragt, 1. Zustellversuch: Briefkasten überfüllt aber noch beschriftet, beim 2. Versuch dann unbekannt verzogen....
Danke schonmal!
Conny
MB in Österreich zustellen, irgendwas zu beachten?
Halli hallo.
Ich sehe das richtig, dass du einen Antrg auf Neuzustellung eines VB machen musst.
Dann die Anschrift in Österreich eintragen, Nr. 1 für die Zustellung des VBs durch das Gericht.
Zusatz:
Wir verweisen auf § 703 II ZPO sowie auf § 29 ZPO.
Der Antrag auf Erlass des VBs muss nicht übersetztz werden.
Dieser Antrag bekommt dann ein anderes Aktenzeichen und du wirst aufgeforert € 20,00 für die Auslandszustellung einzuzahlen.
LG
Steffi
Ich sehe das richtig, dass du einen Antrg auf Neuzustellung eines VB machen musst.
Dann die Anschrift in Österreich eintragen, Nr. 1 für die Zustellung des VBs durch das Gericht.
Zusatz:
Wir verweisen auf § 703 II ZPO sowie auf § 29 ZPO.
Der Antrag auf Erlass des VBs muss nicht übersetztz werden.
Dieser Antrag bekommt dann ein anderes Aktenzeichen und du wirst aufgeforert € 20,00 für die Auslandszustellung einzuzahlen.
LG
Steffi
- Bibi
- Kennt alle Akten auswendig
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Du musst in dem Antrag auf Neuzustellung des MB jetzt die Anschrift in Österreich eintragen. Der einzige Nachteil ist, dass jetzt die Zustellungskosten höher sind; aber ansonsten läuft alles wie gehabt.
Bei uns funktioniert es immer reibungslos, und wir lassen sogar MBs in Belgien und den Niederlanden zustellen.
Bei uns funktioniert es immer reibungslos, und wir lassen sogar MBs in Belgien und den Niederlanden zustellen.
Hallo,
Frage: Ist mit Zusatz "Ausl.Kz" gemeint? Und wenn ja, trage ich dann für Österreich "A" ein? Ich muss nämlich auch einen in Österreich zustellen lassen.
Frage: Ist mit Zusatz "Ausl.Kz" gemeint? Und wenn ja, trage ich dann für Österreich "A" ein? Ich muss nämlich auch einen in Österreich zustellen lassen.
Danke. Eine Frage noch: Muss ich bei Antragsteller (unser Mdt. hier in D) dann das D bei Ausl.Kz. eintragen, oder ist das überflüssig?