Zusammenrechnung § 850 e Nr. 2a ZPO - 3 Renten

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Märry

#1

31.01.2008, 20:13

Unsere Schuldnerin erhält 3 Renten: Witwen-, Betriebs- und Altersrente, jeweils anderer Drittschuldner. Alle 3 Renten sind bereits gepfändet (schon 2005). Die Beträge haben sich erhöht und da will ich jetzt Zusammenrechnung beantragen.
Der Gesamtbetrag beläuft sich auf € 1.167,00.
So, jetzt steht in § 850e Nr. 2a ZPO: "Der unpfändbare Grundbetrag ist [...] in erster Linie den laufenden Geldleistungen nach dem SGB zu entnehmen."
Ist damit der Betrag von € 345,00 gemeint?
StineP

#2

31.01.2008, 20:15

Sind das nach sgb derzeit 345 € an Regelsatz? Dann ja
Ernie

#3

31.01.2008, 20:38

Meines Erachtens nach wird der unpfändbare Betrag immer dem Einkommen entnommen, dass die Lebensgrundlage bildet.

Alters- und Witwenrenten -glaube ich- sind Leistungen, die im SGB geregelt sind, während die Betriebsrente eine "Fremdleistung" ist.

Der derzeitige HartzIV-Satz von EUR 347,- hat in diesem Fall nichts damit zu tun...
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Monte
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#4

31.01.2008, 20:43

Hatte letztens auch so nen Fall,fast gleich.Du musst nur den Antrag stellen,die Beträge darin aus den einzelnen Renten aufführen und wer welche Rente zahlt und der Rpl. erledigt den Rest.Die rechnen dir dann aus,wer was zahlen darf.Und vergiss nicht ein Zahlungsverbot an die Drittschuldner zustellen zu lassen bzw. auszusprechen.Kannste gleich mit beim PfüB machen,einfach an das Vollstreckungsgericht richten mit der Bitte um Zustellung an die Drittschldner.Hat bei mir wunderbar funktioniert und unsere mandantin bekommt nun jeden Monat knapp 280 Tacken mehr.
Wer kämpft, kann verlieren.Wer nicht kämpft, hat schon verloren!
Märry

#5

31.01.2008, 20:48

@Monte: Wieso nochmal Zahlungsverbot? Gepfändet sind die Renten doch schon alle...
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Monte
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#6

31.01.2008, 20:52

Oh.Das hab ich glatt übersehen.tut mir leid.Dann brauchst du das Zahlungsverbot natürlich nciht.Aber brauchst trotzdem nur den Antrag auf zusammenziehuing stellen,wie ich es oben erklärt habe.Den Rest mascht in der Regel der Rpl.
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Kimmy

#7

31.01.2008, 20:53

So wie Monte kenne ich das auch. Die Alters- und die Witwenrente sind die ganz "sicheren" Sachen, deshalb wird der Rechtspfleger hier entscheiden, dass der pfändbare Betrag einer dieser Renten entnommen wird. Bzw. das kannst Du auch selbst beantragen.
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Monte
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#8

31.01.2008, 20:54

:zustimm
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Monte
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#10

31.01.2008, 21:00

Bitte bitte.Gern geschehen.Jederzeit wieder.Dafür sind wir ja da,näch :wink:
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