Hallo Ihr,
ich habe eine Frage. Und zwar:
Es ging darum, daß wir mit der Terminswahrnehmung unterbevollmächtigt wurden. Der Termin war allerdings nicht an dem hiesigen AG, sondern dem, das so ca. 15 km weiter entfernt liegt. Chefe fuhr dort nicht mit seinem, sonderm einen Pkw, der ihm nicht gehört, hin. Kann er dennoch den HB jetzt die Fahrtkosten berechnen? Im RVG steht nicht, daß es zwingend sein pkw sein MUSS, aber eben auch nicht, daß es egal ist.
Oder ist das Schnubbe, weil eh niemand weiß, daß es nicht sein Auto war?
Fahrtkosten mit NICHT eigenem Pkw
Nein. Also 1. mal seid ihr UBV, damit keine Fahrtkosten anfallen.
und 2.: Es ist egal, wessen Pkw das ist. Wenn der Halter/Eigentümer dafür Geld will, dann kann er das dem RA in Rechnung stellen (Km-Pauschale).
meines Erachtens kann es aber nicht zulasten der Gegenseite gehen, dass der UBV nicht direkt am Gericht ausgewählt wurde.
und 2.: Es ist egal, wessen Pkw das ist. Wenn der Halter/Eigentümer dafür Geld will, dann kann er das dem RA in Rechnung stellen (Km-Pauschale).
meines Erachtens kann es aber nicht zulasten der Gegenseite gehen, dass der UBV nicht direkt am Gericht ausgewählt wurde.
m.E. muss der Terminsvertreter am Gerichtsort gewählt werden, es ist nicht zu begründen warum einer gewählt wurde, der selbst noch Fahrtkosten hat, die sind nicht erstattungsfähig
Wenn der HBV - aus welchen Gründen auch immer - euch als UBV ausgewählt hat, können die Fahrtkosten im Grunde dem HBV als Auftraggeber in Rechnung gestellt werden. Wenn der HBV allerdings davon ausging, dass keine anfallen, hätte man ihn vielleicht vorher drüber informieren sollen.
Zur Höhe der Fahrtkosten:
Strenggenommen ist 7003 nur bei Benutzung eines _eigenen_ Kfz abzurechnen. Wird ein fremdes Fahrzeug (z.B. Mietwagen) benutzt, sind die Kosten nach 7004 abzurechnen. Wenn das Auto nur geliehen war, sind keine Fahrtkosten angefallen und demzufolge auch nicht abzurechnen.
Allerdings: Wenn du die Kosten ansetzt und sich keiner beschwert, wird wohl auch 7003 durchgehen...
Zur Höhe der Fahrtkosten:
Strenggenommen ist 7003 nur bei Benutzung eines _eigenen_ Kfz abzurechnen. Wird ein fremdes Fahrzeug (z.B. Mietwagen) benutzt, sind die Kosten nach 7004 abzurechnen. Wenn das Auto nur geliehen war, sind keine Fahrtkosten angefallen und demzufolge auch nicht abzurechnen.
Allerdings: Wenn du die Kosten ansetzt und sich keiner beschwert, wird wohl auch 7003 durchgehen...
AC/D Schuhe aus!
Ja, die Frage stellt sich mir hier natürlich, ob mein Chef dem Kollegen das mal gesagt hatte, daß er eben auch noch nach Bremen-Blumenthal fahren muß und dafür dem Mdt. etwas in Rechnung stellt.
Prinzipiell könnte er aber dann die Fahrtkosten berechnen, wenn der andere sich dessen bewußt war, wenn ich Euch richtig verstehe. Ich selber finde, Fahrtkosten bei "Selbstzahlern" abrechnen eh nicht sooooo schön, aber wenn er es nun mal möchte?!
Prinzipiell könnte er aber dann die Fahrtkosten berechnen, wenn der andere sich dessen bewußt war, wenn ich Euch richtig verstehe. Ich selber finde, Fahrtkosten bei "Selbstzahlern" abrechnen eh nicht sooooo schön, aber wenn er es nun mal möchte?!