Kosten für gefaxte Mehrfertigungen!

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*Butterfly_83*

#1

17.12.2008, 12:27

Ich glaub ich spinne... Bekomme gerade Post von dem Landgericht Stuttgart mit der Aufforderung 10,00 € zu überweisen wegen gefaxter Mehrfertigungen.

Ich habe zu meinem Chef immer gesagt, es reicht, wenn man den Schriftsatz einmal vorab per Fax raus schickt, aber er meinte, nein, eine fristgerechte Einreichung ist nur gesichert, wenn der Schriftsatz mit Mehrfertigung (beglaubigte Abschrift + einfache Abschrift) gefaxt wird.

Nun müssen wir 10,00 € zahlen... Glaube es ja gar nicht...

Wie muss ich es denn jetzt faxen?

Wusste nich in welchen Bereich ich es stellen soll...
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LuzZi
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#2

17.12.2008, 12:34

Dein Chef ist da etwas falsch gewickelt, es reicht, wenn das Original fristgerecht bei Gericht eingegangen ist. Sonst wäre der Satz mit den Mehrausfertigungen auf den Schreiben der Gerichte ja unnütz.

Wenn er allerdings immer Geld dafür zahlen will weil er meint, dass das so korrekt ist, dann soll er das machen. Manche Chefs sind ja leider so.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Suse
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#3

17.12.2008, 12:37

Ich musste letztens auch sieben € bezahlen, LG Osnabrück

Bei "normalen" Schriftsätzen faxen wir jetzt nur noch das Original
LG, Ela
Francis
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#4

17.12.2008, 12:41

Hä? hab ich ja noch nie gehört, dass das Gericht Gebühren für Mehrfertigungen erhebt. OK, es ist gesetzlich möglich, aber dass das wirklich mal ein Gericht durchzieht.....

Wenn ein SS zur Fristwahrung gefaxt wird, geht doch der Rest, also die Mehrfertigungen, per Post noch am selben Tag mit raus, ansonsten bekommt doch die Gegenseite die beglaubigte und einfache Abschrift ebenfalls vorab per Fax und EB, das wird dann auch im SS selbst so mit ausgeführt, warum hauen die Euch dann 10,00 € drauf? Versteh ich nicht.
Francis
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#5

17.12.2008, 12:42

Ok, bin eines Besseren belehrt worden, scheint wirklich öfter vorzukommen.
Kimmy

#6

17.12.2008, 12:49

Original - evtl. mit Anlagen - durchfaxen reicht aus. Dann gibt es auch keine Kostenrechnung vom Gericht.

Wir hatten ständig so rosa Zettel vom Gericht im Gerichtsfach, wo die darauf hingewiesen haben, dass wegen - ich glaube des Kostenmodernisierungsgesetzes - jetzt Mehrfertigungen berechnet werden.
Micsi11
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#7

17.12.2008, 13:05

Yep, das hängt mit dem 2. Justizmodernisierungsgesetz zusammen und da KV-Nr. 9000 "Fax-Abschriften".

Da steht drin, dass die Auslagen für mit gefaxte Abschriften grundsätzlich nunmehr einzufordern sind, es sei den, die Kleinbetragsgrenze von 5 € ist (noch) nicht erreicht worden.
madeja
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#8

17.12.2008, 13:07

das ist kostenrechtlich richtig und das Vorgehen, auch Abschriften durch's Fax zu jagen, ist auch völlig unsinnig: die Faxe müssen genauso bezahlt werden als wenn das Gericht vom einfachen Fax nochmal eine Kopie machen würde. Wenn die Faxe doppelseitig ausgedruckt werden, dann ist unter Umständen die mitgefaxte Abschrift sowieso nicht mehr zu gebrauchen. Das ist letztlich aufgenötigte Papier- und Tonerverschwendung. Und bzgl. der Fristwahrung sowieso entbehrlich.
Maximum
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#9

17.12.2008, 13:08

http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=19965&start=0

Guckt mal hier hatten wir bereits.
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*Butterfly_83*

#10

17.12.2008, 13:24

Ok, dann werde ich ihm das mal sagen. Nun muss er mir es ja glauben. :)
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