Ich muss mal gerade was los werden, weil ich mich total aufgeregt habe:
Ein RA faxt uns ein Empfangsbekenntnis zurück. Es ist unterschrieben, allerdings ohne Datum, was für mich aber wichtig ist, da es sich um die Zustellung eines Scheidungsbeschlusses handelte und ich das für die Berechnung der Rechtskraft brauche. Also lege ich ihm das EB aufs Fax mit einem ? an der Stelle, wo das Datum eingetragen wird. Er faxt es prompt zurück und hat nur die Zeile des Sendeberichts (also, wann er es an das Gericht gefaxt hat) markiert.
Ich habe ihn nun angerufen und ihn gebeten, ein ordnungsgemäßes EB einzureichen, weil das für mich keine Empfangsbestätigung ist. Er kann das EB auch 2 Tage später gefaxt haben. Er sieht das nun ganz anders und hat behauptet, viele seiner Kollegen würden es genauso handhaben, alles andere wäre Mehraufwand?!
Wie seht ihr das? Wird das in eurer Kanzlei auch so gemacht? Ich hab sowas heute zum 1. Mal gesehen, grummel!
Empfangsbekenntnis ohne Datum
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- Trynnchylld
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Also, ich kann den "Mehraufwand" da nicht erkennen...
Wir tragen immer brav unser Datum ein!
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Lieber Gruß, Trynn
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Der Klügere gibt nach - Eine traurige Wahrheit: sie begründet die Weltherrschaft der Dummen. Haltet die Welt an - ich möchte aussteigen!
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Was fürn Mehraufwand? Was für eine selten dämliche Aussage...
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gott o gott! Das ist wieder so nen Ding: "ICH bin ein Rechtsanwalt und DU nur ne Angestellte, was glaubst wohl wer Recht hat"!
ich würde an deiner Stelle hart bleiben, nochmal anrufen und ganz höflich bitten es zu unterschreiben...ansonsten einfach mal dem Chef durchstellen!
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Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.
Gehe nicht, wohin der Weg führen mag, sondern dorthin, wo kein Weg ist, und hinterlasse eine Spur.
Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit. Die glaubt niemand!
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Ich seh den Mehraufwand eher da drin, sich danach mit allen auseinandersetzen zu müssen, um seine "Meinung" zu rechtfertigen... aber naja,
wie war das mit der Messlatte und dem drunter durchlaufen...????
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mehraufwand hab ich jetzt noch nie gehört, dass kein datum mehr eingetragen wird.
§ 174 ZPO
(4) Zum Nachweis der Zustellung genügt das mit Datum und Unterschrift des Adressaten versehene Empfangsbekenntnis, das an das Gericht zurückzusenden ist. Das Empfangsbekenntnis kann schriftlich, durch Telekopie oder als elektronisches Dokument (§ 130a) zurückgesandt werden. Wird es als elektronisches Dokument erteilt, soll es mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen werden.
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- schneewittchen1984
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Jaja, lässt man sie mal machen, wie sie denken.
Einen Mehraufwand kann ich auch nicht erkennen und bei uns wird auch brav jedes EB ausgefüllt, wie es sich gehört. Wahrscheinlich is seine rechte Hand gerade im Urlaub und er hat keine Ahnung, hat es vergessen, und es ist ihm zu peinlich das zuzugeben!
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- Trynnchylld
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Wahrscheinlich hat die rechte Hand sein Hirn mitgenommen...
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- Carmenzita
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Hey...jetzt werdet doch nich so gemein... er ist doch auch nur ein RA
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