Guten Morgen,
ich habe einen Schuldner, der bei e... Sachen profimäßig versteigert. Für die Zahlung gibt er an, dass er Paypal akzeptiert. Ist das nicht auch eine Art Bank, wo ich dann auch pfänden kann?
Liebe Grüße
Ali
Paypal-Konto
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Ich denke schon, dass man es pfänden kann. Ob PayPal eine richtige Bank ist, kann ich dir nicht sagen, ich würde es eher als "Sparbuch" betrachten, auf dem man Geld parken kann um sich bei Versteigerungen/Ersteigertem dann die Kohle für die Auslandsüberweisungen zu sparen Frag doch einfach mal bei Paypal nach.
Hab eben schon ein wenig gegoogled, aber da hab ich auch keine eindeutige antwort gefunden.
Hab eben schon ein wenig gegoogled, aber da hab ich auch keine eindeutige antwort gefunden.
~*Dieser Weg wird kein leichter sein, dieser Weg wird steinig und schwer....nicht mit vielen wirst du dir einig sein! Doch dieses Leben bietet so viel mehr?!*~ - Xavier Naidoo -
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Hallo RafaHH:
Ich hab einfach mal einen PfüB beantragt, und das PayPal-Konto mit entsprechendem ebay-Ausdruck beigefügt. Das Gericht hat bis jetzt aber noch nicht reagiert ... mal abwarten ...
Ich hab einfach mal einen PfüB beantragt, und das PayPal-Konto mit entsprechendem ebay-Ausdruck beigefügt. Das Gericht hat bis jetzt aber noch nicht reagiert ... mal abwarten ...
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten!!!
Die Idee mit der Pfändung eines Paypal-Kontos ist ja wohl genial. Da wär ich ja nie drauf gekommen. Ich habe jetzt mal versucht, bei Ebay einen unserer Schuldner zu finden. Die E-Mail-Adresse, die ich habe, ist aber leider nicht mehr gültig und anders kann ich den bei Ebay nicht finden. Schade. Aber die Idee ist sehr gut.
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
(Loriot)
This is Heinrich Lohse from the Deutsche Röhren AG
(ebenfalls Loriot)
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Paypal hat seinen Sitz in Luxemburg..... daher Rechtshilfeantrag stellen oder sicherer den Vollstreckungstitel mit einer luxemb. Vollstreckungsklausel versehen lassen, so dass sich die Vollstreckung nach Luxemburger Recht richtet. Wäre aber ratsam einen Kollegen vor Ort zudem einzuschalten. Nur ob sich die Mühe lohnt?
PP ist als Bank einzuschätzen. Verwaltet "Vermögen" und Guthaben auf dem Paypalkonto ist wie ein normales Bankguthaben pfändbar, da der Schuldner einen Auszahlungsanspruch auf das Guthaben besitzt.
PP ist als Bank einzuschätzen. Verwaltet "Vermögen" und Guthaben auf dem Paypalkonto ist wie ein normales Bankguthaben pfändbar, da der Schuldner einen Auszahlungsanspruch auf das Guthaben besitzt.
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Hallo ihr Lieben,
ich habe endlich letzte Woche (!) nach Monaten die Mitteilung des Gerichts bekommen, dass der Pfüb antragsgemäß erlassen wurde und nun dem Drittschuldner zugestellt wird ... mal sehen, was weiter dabei rauskommt!
Ich werde weiter berichten!
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