Hallo Ihr Lieben
folgender Sachverhalt
Wir vertreten den Beklagten. Dieser bekommt ne Klageschrift und beauftragt uns mit der Klageerwiderung und zur Führung des Verfahrens. Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage stehen die Erfolgssaussichten sehr schlecht so dass mit Mandant besprochen wird, dass keine Klageerwiderung gefertigt werden wir und Versäumnisurteil ergehen wird gegen unseren Mandanten.
Wie wäre da abzurechnen doch nur die Verfahrensgebühr oder????
Bitte um Hilfe
- LuzZi
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Ja.
Bitte das nächste Mal den Thread etwas aussagekräftiger bennenen.
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Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
- Liesel
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Habt ihr euch denn überhaupt schon beim Gericht angezeigt?
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
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(UNHEILIG)
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mE nur eine reduzierte Gebühr.
eine Anzeige bei Gericht ist nicht von nöten für den Anfall der Gebühr
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- Carmenzita
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jup, nur ne reduzierte VG
Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.
Gehe nicht, wohin der Weg führen mag, sondern dorthin, wo kein Weg ist, und hinterlasse eine Spur.
Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit. Die glaubt niemand!
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- domel 3008
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dem würde ich auch zustimmen, nur eine reduzierte VG
- Liesel
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Meine Frage bezog sich eben darauf, ob 3100 oder 3101.
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