Wieso unterste Schublade?
Wenn der Schuldner eine halbe Ewigkeit darauf wartet, sich mal beim Gläubiger zu melden und mit diesem eine Vereinbarung zu treffen, ist er doch selber schuld, wenn ihm sein Konto gesperrt wird oder der GV vor der Tür steht...
EILT! PfÜB Konto - Wie bekomme ich das Konto frei?
Genau... Wenn man wie ich die Meinung vertritt, dass man grundsätzlich immer in der Lage ist, solche drastischen Einschnitte abzuwenden, wird man gleich in eine Schublade gesteckt... Ach wie niedlich!!! Und keine Sorge, auch ich musste schon Raten zahlen - das unterscheidet mich aber eben von den "bösen" Schuldnern, die einfach alles ignorieren, Vogelstrauß spielen und dann rumheulen, weil das Konto dicht ist! Und wie ich da oben geschrieben habe: Der hat uns auch noch wochenlang verarscht mit Anrufen und Faxen, in denen stand, dass er "gleich" bzw. "morgen" überweisen würde...Unterste Schublade sind solche Aussagen..... hoffentlich kommst Du niemals in solch eine Situation.
Hauptsache es wird mal wieder draufgehauen , ich werde in eine Schublade gesteckt und damit geht es natürlich JEDEM Gläubiger besser, der z.B. auf sein Geld wartet...
Liebe Grüße,
romex
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Novia hat geschrieben:Wieso unterste Schublade?
Wenn der Schuldner eine halbe Ewigkeit darauf wartet, sich mal beim Gläubiger zu melden und mit diesem eine Vereinbarung zu treffen, ist er doch selber schuld, wenn ihm sein Konto gesperrt wird oder der GV vor der Tür steht...
Liebe Grüße,
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romex hat geschrieben:Novia hat geschrieben:Wieso unterste Schublade?
Wenn der Schuldner eine halbe Ewigkeit darauf wartet, sich mal beim Gläubiger zu melden und mit diesem eine Vereinbarung zu treffen, ist er doch selber schuld, wenn ihm sein Konto gesperrt wird oder der GV vor der Tür steht...
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Hinsichtlich des gemäß § 55 Abs. 4 SGB I unpfändbaren Betrags laufender künftiger Sozialleistungen kann in entsprechender Anwendung des § 850 k ZPO Pfändungsschutz gewährt werden.Liesel hat geschrieben:Weil hinsichtlich Sozialleistungen innerhalb der 7-Tage-Frist sowieso Pfändungsschutz gilt und es sich nicht um Arbeitseinkommen handelt, was bei Eingang auf dem Konto theoretisch voll pfändbar ist.
BGH, Beschluss vom 20. 12. 2006 - VII ZB 56/ 06
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Upps, wieder was gelernt. Frage mich dann bloß, warum Gerichte den entsprechenden Anträgen nicht stattgeben und darauf verweisen, daß der Schuldner die Möglichkeit hat, innerhalb der 7 Tage die Sozialleistungen abzuheben.
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@romex: Habe auch die gleiche Meinung wie du. Die Schuldner wissen bis zur Vollstreckung lange Zeit, daß die Forderung besteht. Sie werden außergerichtlich angeschrieben, die Forderung wird - wie auch immer - tituliert, man fordert vor der ZV meist nochmals zur Zahlung auf - und was passiert - NICHTS! Ich muß gestehen, daß ich auch wenig Mitleid für solche Leute empfinde. Die empfindlichste Methode ist halt die Kontenpfändung (sofern die Bankverbindung bekannt ist). Dann kommen die meisten Schuldner schnell ins Laufen.
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