Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich brauche unbedingt eure Hilfe: Am 19.07. fange ich wieder an zu arbeiten. Ich war nun 12 Monate im Erziehungsjahr. Nun habe ich Angst, dass ich zu viel verpasst habe und jetzt auf Arbeit „dumm da stehe“. Könntet ihr mich mal auf den neuesten Stand der Neuerungen im letzten Jahr bringen? Damit meine ich zum Beispiel einschlägige Gesetzesänderungen die für uns Renos oder Refas (ich arbeite im Rechtsanwaltsbereich) von Bedeutung sind. Hauptsächlich natürlich Änderungen im RVG oder auch gerne Änderungen bei unserer Anwaltssoftware Phantasy.
Für eure Hilfe schon mal vielen lieben Dank im Voraus!!!
Liebe Grüße
Sabrina
HILFE BEIM NEUEINSTIEG NACH ERZIEHUNGSJAHR
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Erstmal ein "Herzliches Willkommen" im Forum. Doppelposting solltest du aber unterlassen, da es für alle nichts bringt. Wegen Neuerungen usw. wird es wohl sinnvoll sein, wenn du konkrete Fragen ins Forum stellst, die dann selbstverständlich gern beantwortet werden.
LEBE DEN MOMENT
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(UNHEILIG)
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viermal hält besser
zum Thema fällt mir jetzt erstmal nur §15a RVG ein.
macht ihr auch Familienrecht?
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macht ihr auch Familienrecht?
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Ja, ich dachte, ich poste es in jedes passende Thema, dann haben mehr Leute die Möglichkeit zu antworten .
Wir machen auch Familienrecht, aber ich werde dort wohl nicht eingesetzt werden. Wo genau ich hin komme weiß ich noch nicht, aber es läuft wohl entweder wieder auf Marken-/Urheberrecht oder auf Insolvenzrecht hinaus. Ich google gleich mal nach §15a RVG
Wir machen auch Familienrecht, aber ich werde dort wohl nicht eingesetzt werden. Wo genau ich hin komme weiß ich noch nicht, aber es läuft wohl entweder wieder auf Marken-/Urheberrecht oder auf Insolvenzrecht hinaus. Ich google gleich mal nach §15a RVG
- Soenny
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Bitte meine PN beachten Laura
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Ja, ist ja OK, war ja keine Böse Absicht...
So, habe jetzt gegooglet. Ist ja echt ätzend dieses Thema! Hatte damit schon mein Tun als ich noch in der Kanzlei war. Nun habe ich mir ein paar Bericht durchgelesen und bin immer noch nicht schlauer. Wenn ich nun also eine Rechnung an einen Mandanten schreibe, den wir erst außergerichtlich und dann gerichtlich vertreten haben sieht das so aus:
Geschäftsgebühr 2300 VV RVG XXX
abzgl. 0,75 Geschäftsgebühr -XXX
Verfahrensgebühr 3100 VV RVG XXX
Zwischensumme
PTE außergerichtlich
PTE gerichtlich
Zwischensumme
UST
Endsumme
Ist ja eigentlich wie früher auch, oder?
Und wie läuft das nun bei einem KFA? Was kann ich denn nun wirklich geltend machen und was nicht?
Liebe Grüße und
So, habe jetzt gegooglet. Ist ja echt ätzend dieses Thema! Hatte damit schon mein Tun als ich noch in der Kanzlei war. Nun habe ich mir ein paar Bericht durchgelesen und bin immer noch nicht schlauer. Wenn ich nun also eine Rechnung an einen Mandanten schreibe, den wir erst außergerichtlich und dann gerichtlich vertreten haben sieht das so aus:
Geschäftsgebühr 2300 VV RVG XXX
abzgl. 0,75 Geschäftsgebühr -XXX
Verfahrensgebühr 3100 VV RVG XXX
Zwischensumme
PTE außergerichtlich
PTE gerichtlich
Zwischensumme
UST
Endsumme
Ist ja eigentlich wie früher auch, oder?
Und wie läuft das nun bei einem KFA? Was kann ich denn nun wirklich geltend machen und was nicht?
Liebe Grüße und
- Kasimir1603
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Guckst Du mal hier:
http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=98 ... 5a#p964391" target="blank
Alles ganz ausführlich durchgesprochen
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Alles ganz ausführlich durchgesprochen
Ciao Kasi
Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)
Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken
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- LuzZi
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Abzgl. max. 0,75.
Ich schlag dir mal die Suchfunktion vor, wir haben hier so viele Threads bzgl. der Anrechnung im Kostenfestsetzungsverfahren.
Ich schlag dir mal die Suchfunktion vor, wir haben hier so viele Threads bzgl. der Anrechnung im Kostenfestsetzungsverfahren.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
- Kasimir1603
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Im Übrigen würde eine RE mit außergerichtl. + gerichtl. Tätigkeit so aussehen
1,3 GG
Auslagen
Zw.s.
ggf. Mwst.
Endsumme
1,3 VG
-0,65 GG - wg. Anrechnung § 15a
Auslagen
Zwi.
Mwst.
Endsumme
Summe außerg.+gerichtl.
1,3 GG
Auslagen
Zw.s.
ggf. Mwst.
Endsumme
1,3 VG
-0,65 GG - wg. Anrechnung § 15a
Auslagen
Zwi.
Mwst.
Endsumme
Summe außerg.+gerichtl.
Ciao Kasi
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Siehste, das meine ich doch mit eingerostet, ich weiß nicht mal mehr, dass die Geschäftsgebühr 1,3 beträgt *schäm*!!!