PKH-Bewilligung mit Einschränkung

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Liesel
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#1

08.06.2010, 12:54

Liebes Forenteam,

habe heute wahrscheinlich irgendwie ein Brett vorm Kopf (liegt sicherlich an der Hitze!)

PKH-Bewilligung erfolgte zu den Bedingungen eines im Bezirk des Verfahrensgerichtes niedergelassenen Anwaltes.
Mandant wohnt ca. 20 km vom Gerichtsort entfernt, Kanzleisitz ist weiter weg. Ich weiß, daß ich die Fahrt- und Abwesenheitskosten von Kanzleisitz zum Gerichtsort nicht bekomme. Ist es aber möglich, zumindest diese Kosten vom Wohnort des Mandanten bis zum Gerichtsort bei der Staatskasse mit geltend zu machen? Die Beiordnung erfolgte ja nicht zu den Bedingungen eines am Gerichtsort ansässigen Anwaltes.

Hoffe auf Eure Unterstützung und schon mal :thx im Voraus.
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rit-sch
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#2

08.06.2010, 16:38

Befindet sich denn die Kanzlei nicht im Bezirk des Verfahrensgerichts? Also diese Formulierung ist mir völlig fremd. Wie weit geht denn der Bezirk des Verfahrensgerichts? Gibt es da einen Unterschied zu dem "am Gerichtsort ansässigen Anwalt"? Tut mir leid, dass ich jetzt hier frage, statt deine Frage zu beantworten (was ich leider nicht kann), aber das würde mich wirklich mal interessieren.
Liebe Grüße
Rita


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#3

09.06.2010, 09:46

@rit-sch: Tja, das ist halt die Frage, wie das zu verstehen ist mit dem Bezirk des Verfahrensgerichtes. Ich hatte sowas auch noch nicht.

Ansonsten keiner da, der mir helfen kann? :cry:
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#4

09.06.2010, 09:50

Es gibt glaub ich was in der Rechtssprechung, dass man die km zwischen dem Gericht und dem vom Gericht am weitestens entfernten Punkt im Bezirk des Gerichts ansetzen kann, unabhängig davon, wo der tatsächliche Kanzleisitz ist.

Genaueres weiß ich aber leider auch nicht.
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#5

09.06.2010, 10:04

Wenn mir jemand sagen könnte, was man unter Bezirk des Verfahrensgerichtes versteht, wäre ich schon schlauer.
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#6

09.06.2010, 10:12

Die Formulierung kenne ich zwar auch nicht, aber ich vermute mal, dass es eine neue Formulierung für Bedingungen eines ortsansässigen RA sein könnte. Ruf doch einfach mal beim Gericht an, was dies sich da gedacht haben.
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#7

09.06.2010, 15:42

:schieb Kann mir denn niemand helfen?
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#8

09.06.2010, 15:53

Kann das sein, dass Du eine Familiensache vorliegen hast... Hab im I-Net gefunden und wir haben das bei uns bei den Familiensachen teilweise auch stehen. Da nennen sie es dann nur Bezirk des Verfahrensgericht, heißt aber dasselbe wie ortsansässig...
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#9

09.06.2010, 15:56

Guck mal § 78 FamFG...
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#10

09.06.2010, 15:57

Jep, es ist eine Familiensache. Das würde also heißen, daß ich keine Chance habe, irgendwelche Reisekosten von der Staatskasse zu kriegen. So´n Mist. Ich frage mich nur, wieso immer andere Begriffe benutzt werden, wenn es das gleiche ist. An das ortsansässig hatte ich mich ja schon gewöhnt, aber das Bezirk des Verfahrensgerichtes das gleiche ist, wußte ich noch nicht.

Trotzdem danke Katharina80.
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