Kostenfestsetzungsbeschluss, richtiges Rechtsmittel?

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PAHS1
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#1

10.02.2009, 15:00

Hallo,

ich habe hier einen KfB nach einem einstweiligen Verfügungsverfahren. Nach Zustellung der Verfügung hat der Mandant die Gegenseite gem. 926, 936 ZPO aufgefordert Klage in der Hauptsache zu erheben. Die Frist für die Klageerhebung durch die Gegenseite läuft noch, aber hinsichtlich des einstweiligen Verfügungsverfahrens ist hier jetzt die Kostenfestsetzung eingegangen und ich weis nicht so richtig, wie ich damit umgehen soll :-(

Hat da mal jemand einen Tipp?

Danke!
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sunshine24
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#2

10.02.2009, 15:03

und ich weis nicht so richtig, wie ich damit umgehen soll
Laut Überschrift geht es hier jetzt nur um das Rechtsmittel gegen den Kfb?

Also, ist die Beschwer bis 200,00 € kannste dagegen Erinnerung einlegen, über 200,00 € sofortige Beschwerde. Beides hat ne Frist von 2 Wochen ab Zustellung.

Oder wolltest du was anderes wissen?
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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#3

10.02.2009, 15:04

:?:

Rechtsmittel gegen einen Beschluss ist die Beschwerde, aber was genau möchtest du denn machen? Das Verfahren über die einstweilige Verfügung ist wohl abgeschlossen, Klage ist jetzt ein anders Paar Schuhe.

Was genau meinst du?
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#4

10.02.2009, 15:06

Nach Ablauf der Rechtmittelfrist vollstrecken würd ich sagen.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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#5

10.02.2009, 15:10

Ok, ich versuche es nochmal anders....

Wenn die Gegenseite jetzt keine Klage einreicht, dann wird die einstweilige Verfügung durch Urteil aufgehoben, weil sonst der Anspruch auf rechtliches Gehér des Mandanten verletzt wàre. Das gleich gilt, sollte die Gegenseite im Klageverfahren unterliegen. Es ist also denkbar, dass sich das Ergebnis des einstweiligen Verfahrens durch das Hauptsacheverfahren ändert. Das muss doch ggf. in den Kosten und der Kostenfestsetzung Niederschlag finden. Wenn der Mandant jetzt die Kosten bezahlt und die Gegenseite dann nicht klagt, wird die Verfügung aufgehoben, unser Mandant müsste die bezahlten Kosten geltend machen und die eigenen anmelden....klingt mir sehr kompliziert....kann man die Kosten des einstweiligen Verfahrens nicht irgendwie mit in die Hauptsache mit "einflechten"?
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#6

10.02.2009, 15:11

Rechtsmittel wäre die Einwendung...das ist klar...unter 200,-€
Zuletzt geändert von PAHS1 am 10.02.2009, 15:11, insgesamt 1-mal geändert.
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#7

10.02.2009, 15:11

:bahnhof Ich übergebe an die anderen ...
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#8

10.02.2009, 15:12

Rechtsmittel wàre die Einwendung...das ist klar...unter 200,-€
sorry, aber die Überschrift versteht man so, dass du nicht weißt, was für ein Rechtsmittel gegen den KFB einlegen kannst ... trotzdem :bahnhof
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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#9

09.06.2010, 08:49

Ist das nicht eher die Erinnerung???
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#10

09.06.2010, 08:53

Ja, ist es, aber der Thread ist auch schon bald 1 1/2 Jahre alt :roll:
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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