Ich habe gerade eine Sache wonach die Klägerin (wir) die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat mit Ausnahme der durch die Säumnis der Beklagten im Termin vom 09.06.2009 entstandenen Kosten, die der Klägerin auferlegt werden.
Streitwert: 100.000,00
Chef will wissen wie der KFB aussieht
Wir hatten schon vor Einspruch beantragt
1,3 Verfahrensgebühr
0,5 Terminsgebühr
Auslagen / MWST
Meines Erachtens setzt das Gericht folgende Gebühren fest nach Einspruch
1,3 Verfahrensgebühr 1.760,20
1,2 Terminsgebühr 1.624,80
Auslagen 20,00
Gerichtskosten 4.051,95
Chef will das ganze in 15 Minuten wissen
Kosten KFB
- Liesel
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Ihr könnt nur die ausscheidbaren Kosten für den Termin am 09.06.2009 zur Festsetzung beantragen, d. h. evtl. angefallene Fahrt- und Abwesenheitskosten sowie Parteiauslagen - sofern der Mandant mit zum Termin war.
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(UNHEILIG)
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- Curry
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Du machst einen Vergleich:
Auf dern einen Seite die Kosten, die angefallen sind und zum anderen die Kosten, die angefallen wären, wenn keine Säumnis vorgelegen hätte. Die sich daraus ergebende Differenz könnt ihr als Mehrkosten geltend machen. Wie schon gesagt, sind das in der Regel Fahrtkosten etc.
Auf dern einen Seite die Kosten, die angefallen sind und zum anderen die Kosten, die angefallen wären, wenn keine Säumnis vorgelegen hätte. Die sich daraus ergebende Differenz könnt ihr als Mehrkosten geltend machen. Wie schon gesagt, sind das in der Regel Fahrtkosten etc.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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- Curry
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Beispiel:
Tatsächlich angefallen sind:
1,3 VG
1,2 TG
Fahrtkosten für 1. Termin
Fahrtkosten für 2. Termin
Entgelte
Ohne Säumnis wären angefallen:
1,3 VG
1,2 TG
Fahrtkosten für 1 Termin (keine Fahrtkosten für 2. Termin, da dieser ohne die Säumnis nicht stattgefunden hätte)
Entgelte
Dann ziehst du den unteren Betrag von dem oberen ab und hast die Mehrkosten.
Tatsächlich angefallen sind:
1,3 VG
1,2 TG
Fahrtkosten für 1. Termin
Fahrtkosten für 2. Termin
Entgelte
Ohne Säumnis wären angefallen:
1,3 VG
1,2 TG
Fahrtkosten für 1 Termin (keine Fahrtkosten für 2. Termin, da dieser ohne die Säumnis nicht stattgefunden hätte)
Entgelte
Dann ziehst du den unteren Betrag von dem oberen ab und hast die Mehrkosten.
Curry
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der Kläger muss nur die euch und eurem Mandanten eventuell entstandenen Fahrtkosten zum Termin am 9.6. zahlen.
Wir sind zwar eine auswärtige Kanzlei, Mandanten haben aber Niederlassung am Gerichtsort.
Bei uns wären Flugkosten etc. angefallen, die wir aber nciht zur Festsetzung gebracht haben.
Bei uns wären Flugkosten etc. angefallen, die wir aber nciht zur Festsetzung gebracht haben.
Ich habe gerade eine Sache wonach die Klägerin (wir) die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat mit Ausnahme der durch die Säumnis der Beklagten im Termin vom 09.06.2009 entstandenen Kosten, die der Klägerin auferlegt werden
hier meinst du Beklagten, gelle? Weil sonst hat das ja keinen Sinn.
Also OB Fahrtkosten überhaupt erstattungsfähig sind, gibt dein Sachverhalt nicht her.
Aber wenn erstattungsfähige Kosten entstanden sind, dann könnt ihr die geltend machen.
Und - wieso "wären" Flugkosten angefallen? Ihr wart doch wohl beim Termin?
hier meinst du Beklagten, gelle? Weil sonst hat das ja keinen Sinn.
Also OB Fahrtkosten überhaupt erstattungsfähig sind, gibt dein Sachverhalt nicht her.
Aber wenn erstattungsfähige Kosten entstanden sind, dann könnt ihr die geltend machen.
Und - wieso "wären" Flugkosten angefallen? Ihr wart doch wohl beim Termin?
Ja, wie schon gesagt, unsere Kanzlei ist nicht am Gerichtsort, hat aber eine eigene rechtsabteilung am Gerichtsort
@curry - so eine Aufstellung braucht man nicht machen. Man nimmt einfach nur die Reisekosten des einen Termins her.
@neuling
ja, dann sind euch eben keine Kosten angefallen. Also könnt ihr auch nix geltend machen
@neuling
ja, dann sind euch eben keine Kosten angefallen. Also könnt ihr auch nix geltend machen