Hilfe, wie rechne ich ab???
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Wir haben außergerichtlich korrespondiert (1,3 nach 2300 VV), dann für unsere Mandantin gegen den MB Widerspruch (0,5 nach 3307) eingelegt, dann kann es zum ordentlichen Verfahren mit Termin (1,2 nach 3104). Welche Gebühren entstehen und wie rechne ich an? Bei BRAGO ist die Gebühr für den Widerspruch auf die Prozessgebühr voll angerechnet worden und außergerichtlich viel sowieso weg. Ich stehe irgendwie gerade auf dem Schlauch. Danke, Juty
- LuzZi
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Das Thema ist hier schon total durchgelutscht.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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@LuzZi: Dann könntest du mir ja helfen und mir kurzerhand den entsprechenden Link hier reinstellen, oder? Unter meinen Suchbegriffen gibt es über 200 Seiten, die kann ich mir nicht alle durchlesen, die, die ich mir angeschaut habe, trafen nicht zu. Juty
jupsch - ist ziemlich ausgelutscht, aber ich schreibs dir noch mal auf:
2300
pte
3307
pte
3100
-halbe 2300
-3307
pte
Anrechnung ist einfacher erst ganz unten, weil man sonst durcheinander kommt, weil man ja so schlecht eine 0,65 2300 auf die 3307 anrechnen kann und dann noch was übrig bleibt, was du dann auf die 3100 anrechnen müsstest und sowieso und überhaupt
2300
pte
3307
pte
3100
-halbe 2300
-3307
pte
Anrechnung ist einfacher erst ganz unten, weil man sonst durcheinander kommt, weil man ja so schlecht eine 0,65 2300 auf die 3307 anrechnen kann und dann noch was übrig bleibt, was du dann auf die 3100 anrechnen müsstest und sowieso und überhaupt
Zuletzt geändert von gkutes am 06.05.2010, 12:20, insgesamt 1-mal geändert.
- LuzZi
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Die Abrechnung ist im Prinzip für den Beklagten genauso wie für den Kläger.
Also z. B. hier
http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=25 ... hren+klage" target="blank
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