hallo einen schönen Freitag an alle,
hab grad ein Denkproblem.
Folgendes: Rechtsstreit, GT hat stattgefunden, nachträglich kam es zu einem Vergleich.
SO, Kostenentscheidung lautet: die Kosten des Verfahrens trägt der beklagte. Die Kosten des Vergleiches werden gegeneinander aufgehoben. Ergo heißt das, dass der Kläger KFA an Gericht stellen kann über 1,3 VG +1,2 TG + Gerichtskosten, nur halt die 1,0 Einigungsgebühr nicht mit rein nehmen kann, weil die jeder selber trägt?
LG Tine