Muß PKH-Abrechnung machen. Verfahren GW 5526,40 und Vergleich GW 3743,48.
Wie rechne ich ab?
1,3 aus 5526,40
1,2 aus 5526,40
1,5 aus 3743,48
Auslagen und MwSt??
PKH-Abrechnung
- Liesel
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Nach den von dir mitgeteilten Streitwerten ist die Abrechnung richtig, wenn ihr nur gerichtlich tätig ward. Mich wundert nur, daß der Streitwert für den Vergleich niedriger ist als der Verfahrensstreitwert.
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- Liesel
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Wurde vor Vergleichsabschluß evtl. eine Teilforderung für erledigt erklärt o. ä. Wenn nicht, würde ich eine Streitwertbeschwerde machen.
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- rit-sch
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Schließe mich Liesel an. Allerdings dürfte - egel wie der Vergleichswert nun tatsächlich ist - keine 1,5 EG, sondern nur eine 1,0 EG angefallen sein.
Liebe Grüße
Rita
Sie können nie so krumm denken, wie es kommen kann, sagte mein Bürovorsteher während meiner Ausbildung immer. Er hatte recht.
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rit-sch hat geschrieben:Schließe mich Liesel an. Allerdings dürfte - egel wie der Vergleichswert nun tatsächlich ist - keine 1,5 EG, sondern nur eine 1,0 EG angefallen sein.
~ Grüßle ~
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- Liesel
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Tschuldigung! Natürlich eine 1,0 EG, hatte das 1,5 irgendwie überlesen.
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