Was ist den bei PKH in einem Zwangsvollstreckungsverfahren der Streitwert?
Der Wert der zwangsvollstreckung?
Streitwert
Wie geht es weiter?
In meinem RVG ist nach einem Streitwert iHv. 30000 Euro schluss.
Heisst dass das es bei 55.000 Euro auch nur den gleichen satz gibt?
In meinem RVG ist nach einem Streitwert iHv. 30000 Euro schluss.
Heisst dass das es bei 55.000 Euro auch nur den gleichen satz gibt?
Ja, leidernfnf hat geschrieben:Wie geht es weiter?
In meinem RVG ist nach einem Streitwert iHv. 30000 Euro schluss.
Heisst dass das es bei 55.000 Euro auch nur den gleichen satz gibt?
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 154
- Registriert: 27.08.2009, 12:30
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: NRW
Hallo nfnf,
soweit ich das noch in Erinnerung habe,ist es so, dass alles was über einen Streitwert von 30.000,00 EUR geht "unberücktsichtigt"bleibt. Du nimmst also auch bei einem Wert von 55.000,00 EUR die Gebührenhöhe nach Wert 30.000,00 EUR.
Viele Grüße
soweit ich das noch in Erinnerung habe,ist es so, dass alles was über einen Streitwert von 30.000,00 EUR geht "unberücktsichtigt"bleibt. Du nimmst also auch bei einem Wert von 55.000,00 EUR die Gebührenhöhe nach Wert 30.000,00 EUR.
Viele Grüße
Deine Gebühren werden nur bis zu einem SW von 30.000,00 € berechnet. Der eigentliche SW kann schon höher sein, aber die Gebühren werden eben nicht mehr höher