Abrechnung ohne mündliche Verhandlung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Anderla

#1

01.02.2010, 10:29

Hallo alle zusammen,

ich soll einen KFA machen, kurzer Sachstand: Wir haben die Beklagte vertreten, haben Klageerwiderung geschrieben und nun wurde vom Gericht ohne mündliche entschieden. Kläger trägt die Kosten.

Ich würde es nun eigentlich so machen:
1,3 Geschäftsgebühr
1,3 Verfahrensgebühr
abzgl. Anrechnung GB
1,2 Terminsgebühr
Auslagen USt


nun die eigentliche Frage: Fällt hierfür eine 1,3 Verfahrnsgebühr oder nur eine 0,8 Verfahrensgebühr an? Die Terminsgebühr fällt an, da durch Gerichtsbescheid ohne mündliche Verhandlung entschieden wurde, oder?
Vielen lieben Dank im voraus.
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LuzZi
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#2

01.02.2010, 10:35

Du bekommst hier eine 1,3 VG, eine vorzeitige Beendigung liegt nach deiner Schilderung hier nicht vor. Hat das Gericht z. B. nach 495a entschieden? Dann gibts die TG. Guck mal im Kleingedruckten von VV 3104.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
gkutes

#3

01.02.2010, 10:37

und die GG muss raus aus dem KFA!!
Anderla

#4

01.02.2010, 10:52

Warum muss die GG raus?
jenniver
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#5

01.02.2010, 10:53

Weil im KFA keinen vorgerichtlichen Kosten mit reinkommen.
Lupi
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#6

01.02.2010, 10:55

Weil im KFA nur die Kosten des Verfahrens fest gesetzt werden. :wink:
Anderla

#7

01.02.2010, 10:58

Hab ich aber scho öfters -ohne Beanstandungen- so gemacht :roll:
gkutes

#8

01.02.2010, 11:01

das hast du niemals nicht festgesetzt bekommen! DEN KFB, in dem eine GG festgesetzt wurde, will ich sehen!
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sunshine24
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#9

01.02.2010, 12:51

DEN KFB, in dem eine GG festgesetzt wurde, will ich sehen!
Ich auch.

Du machst lediglich die Anrechnung der GG in den KFA oder aber gleich nur die verminderte VG geltend ... also entweder

1,3 VG
./. 0,65 GG

oder einfach nur

0,65 VG
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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