Hallo alle zusammen,
ich soll einen KFA machen, kurzer Sachstand: Wir haben die Beklagte vertreten, haben Klageerwiderung geschrieben und nun wurde vom Gericht ohne mündliche entschieden. Kläger trägt die Kosten.
Ich würde es nun eigentlich so machen:
1,3 Geschäftsgebühr
1,3 Verfahrensgebühr
abzgl. Anrechnung GB
1,2 Terminsgebühr
Auslagen USt
nun die eigentliche Frage: Fällt hierfür eine 1,3 Verfahrnsgebühr oder nur eine 0,8 Verfahrensgebühr an? Die Terminsgebühr fällt an, da durch Gerichtsbescheid ohne mündliche Verhandlung entschieden wurde, oder?
Vielen lieben Dank im voraus.
Abrechnung ohne mündliche Verhandlung
- LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 7416
- Registriert: 22.02.2007, 11:39
- Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
- Wohnort: Hannover
- Kontaktdaten:
Du bekommst hier eine 1,3 VG, eine vorzeitige Beendigung liegt nach deiner Schilderung hier nicht vor. Hat das Gericht z. B. nach 495a entschieden? Dann gibts die TG. Guck mal im Kleingedruckten von VV 3104.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
das hast du niemals nicht festgesetzt bekommen! DEN KFB, in dem eine GG festgesetzt wurde, will ich sehen!
- sunshine24
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3858
- Registriert: 08.06.2007, 11:33
- Beruf: Rechtsfachwirtin, Rechtsreferentin
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Baden-Württemberg
Ich auch.DEN KFB, in dem eine GG festgesetzt wurde, will ich sehen!
Du machst lediglich die Anrechnung der GG in den KFA oder aber gleich nur die verminderte VG geltend ... also entweder
1,3 VG
./. 0,65 GG
oder einfach nur
0,65 VG
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!