Hey
Ich hab noch nie Fahrtkosten separat abgerechnet, daher meine wahrscheinlich eher peinliche Frage, wie macht man das?
Unserer Mandantin wurde PKH zu den Bedingungen eines ortsansässigen RA´s bewilligt. Da wir aber nicht ortsansässig sind, soll ich ihr nun die Fahrtkosten in Rechnung stellen. (10,00 €). Wie muss so eine Rechnung aussehen?
Kann mir jemand ein Muster zeigen? Eine Rechnungsnr. muss doch auch vergeben werden oder?
VG
ellimorelli
Abrechnung der Fahrtkosten
- ellimorelli
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- rit-sch
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Ich hätte starke Bedenken, dem Mandanten überhaupt eine Rechnung zu schicken. Während bestehender Beiordnung darf dem Mandanten nichts in Rechnung gestellt werden.
Eine Ex-Chefin von mir hatte vor Jahren mal ein Ermittlungsverfahren am Hals, weil sie trotz PKH-Bewilligung mit Beiordnung die Fotokopiekosten direkt mit den Mandanten abgerechnet hat.
Ich denke nicht, dass sich in dieser Hinsicht was geändert hat, also lieber Vorsicht.
Eine Ex-Chefin von mir hatte vor Jahren mal ein Ermittlungsverfahren am Hals, weil sie trotz PKH-Bewilligung mit Beiordnung die Fotokopiekosten direkt mit den Mandanten abgerechnet hat.
Ich denke nicht, dass sich in dieser Hinsicht was geändert hat, also lieber Vorsicht.
Liebe Grüße
Rita
Sie können nie so krumm denken, wie es kommen kann, sagte mein Bürovorsteher während meiner Ausbildung immer. Er hatte recht.
Rita
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also moment mal...
ist das verfahren denn schon abgeschlossen, wenn ja wem wurden die kosten auferlegt? wenn es noch läuft dann würde ich auch damit warten, sachen in rechnung zu stellen. aber danach geht das natürlich ganz normal seinen weg. im übrigen wird pkh immer nur in höhe der vergütung eines gerichtsansässigen rechtsanwalts gewährt...
gruß,
Chris
ist das verfahren denn schon abgeschlossen, wenn ja wem wurden die kosten auferlegt? wenn es noch läuft dann würde ich auch damit warten, sachen in rechnung zu stellen. aber danach geht das natürlich ganz normal seinen weg. im übrigen wird pkh immer nur in höhe der vergütung eines gerichtsansässigen rechtsanwalts gewährt...
gruß,
Chris
***
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......... better you get mad!!
An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
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achso... naja, dann würd ich lieber erst warten bis urteil ergangen ist. dann machst du eine rechnung für das gericht oder den gegner (je nachdem wers übernehmen muss) und eine für den mandanten über die reisekosten. aber eigentlich steht ja schon jetzt fest dass der rechtsanwalt diese kosten dem mandanten aufdrücken muss, von daher frag ich mich warum nicht gleich eine rechnung rausgehen darf... (@ellimorelli)
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aber warum darf man denn nicht während des Verfahrens eine Rechnung stellen? Mein Chef rief nämlich gerade an und ich hatte ihm gesagt, dass wir damit warten sollten. Er meinte, dass er die gleich schreiben will und das auch schon der Mandantin mitgeteilt hat und diese damit einverstanden ist. Außerdem sagte er noch, dass ja die Mandantin ihn unbedingt als RA haben wollte und damals schon darauf hingewiesen wurde bzgl. der Fahrtkosten.
jep, das ist der punkt den ich auch nich versteh. aber wenn beide seiten mit der rechnungstellung einverstanden sind, dann hau raus den wisch mal ganz ehrlich, für 10 euro isses ja nu auch kein grosses ding...
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Zur Information: Die Beiordnung endet nicht mit Abschluss des Verfahrens, sondern erst, wenn sie vom Gericht aufgehoben wird.aber warum darf man denn nicht während des Verfahrens eine Rechnung stellen?
Das Verfahren gegen meine Ex-Chefin war wegen ungefähr 12,00 DM eingeleitet worden.
Ob das Einverständnis der Mandantin an der potentiellen Strafbarkeit etwas ändert, kann ich allerdings nicht beurteilen.
Liebe Grüße
Rita
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- NORTHERN DINO
- ...ist hier unabkömmlich !
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[font=Times New Roman]Die Quelle, woraus sich das ergibt, hätte ich gerne mal gewusst... [/font]cjdenver hat geschrieben:im übrigen wird pkh immer nur in höhe der vergütung eines gerichtsansässigen rechtsanwalts gewährt...
~ Grüßle ~
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