Beratungshilfegebühr gem. 2500 VV

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
marike
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#1

09.12.2009, 10:11

Verwirrung:

Also mein Problem ist Folgendes:

Neuerdings wollen wir bei uns in der Kanzlei die Beratungshilfegebühr in Höhe von 10,00 € gegenüber dem Mandanten abrechnen. Natürlich wird hier keine Auslagenpauschale abgerechnet und auch keine USt. erhoben.

Meine Frage:

Wie fordere ich diese 10,00 € bei dem Mandanten an? Eine Rechnung ohne USt. kann ich hier ja sicherlich nicht schreiben oder??

Bitte helft mir ... :(
simpsonia
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#2

09.12.2009, 10:18

Hmm, warum berechnet Ihr den keine Umsatzsteuer auf den Betrag? Der muss doch abgeführt werden.

In der alten Kanzlei haben wir immer 8,40 € Gebühr + 1,60 € Umsatzsteuer berechnet und dieses an den Mandanten gesandt bzw. haben wir vorher schon die 10,00 € "kassiert" und dann wie oben beschrieben eine Rechnung gemacht. Ist meiner Meinung nach auch besser als wenn man dann noch den Brief rausschickt und vielleicht noch dem Geld hinterher rennen muss - lohnt sich dann gar nicht.
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Pepples
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#3

09.12.2009, 10:30

Die € 10,00 ist ein pauschaliertes Honorar, in dem selbstverständlich Mwst enthalten ist. Also kannst du ganz normal ne Rechnung hierüber ausstellen.
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#4

09.12.2009, 10:32

Eben, in den 10,-- € ist die Mwst. schon enthalten. Du musst sie einfach rausrechnen und eine ganz normale Kostennote erstellen mit Gebühr zzgl. Mwst.
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#5

09.12.2009, 10:37

Umsatzsteuer ist laut Enders (RVG für Anfänger, 13. Auflage, Rd. Nr. 705) nicht zu erheben.

Wir habens aber in der alten Kanzlei aber auch gemacht ... ist aber falsch ^^
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#6

09.12.2009, 10:40

Ja, die ist nicht zu erheben, weil sie schon enthalten ist in diesem Betrag.
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#7

09.12.2009, 10:44

Ich gebe Marike recht. Laut Enders ist die Gebühr von 10,00 € nicht umsatzsteuerpflichtig. Ich weise sie - ehrlich gesagt - auch nicht aus. Ich erteile eine Rechnung über pauschal 10,00 €.
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
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#8

09.12.2009, 10:50

Danke :) Also scheinen die Meinungen hier ziemlich auseinander zu gehen.

Also einfach nur 10,00 € "Strich drunter", Endsumme = 10,00 €?
simpsonia
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#9

09.12.2009, 11:25

So, ich hab jetzt mal im Nomos Kommentar Mayer / Kroiß nachgeguckt und da steht: " Die 10,00 € Pauschalgebühr ... auf die darum auch die Umsatzsteuer anfallen würde... und nach der amtlichen Anm zu der Nr 2500 VV werden neben der Beratungshilfegebühr keine Auslagen erhoben, damit auch nicht die Umsatzsteuer."

Dann haben wir das bisher auch immer falsch gemacht :?
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#10

09.12.2009, 11:27

:suche
Ich fang jetzt nicht wieder an zu diskutieren ob Mwst oder nicht, das ist hier schon öfter Thema gewesen.
Die 2500 ist eine Gebühr und damit fällt auch mehrwertsteuerpflichtig.
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