2 Verteidiger in Hauptverhandlung (Strafsache)
Unsere Kanzlei besteht aus 3 Sozien. Unser Mandant beauftragte zunächst einen Anwalt mit seiner Verteidigung. Da das Verfahren sehr kritisch war und ein anderer Anwalt aus unserer Kanzlei den Mandanten früher schonmal in anderer Sache vertreten hat, bat der Mandant darum, dass dieser Anwalt sich die Sache mal mit anschaut. Im Hauptverhandlungstermin wurde der Mandant dann von beiden Anwälten (beide aus unserer Sozietät) vertreten. Jetzt wollen die Anwälte 2 Terminsgebühren abrechnen. Geht das?
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Haben denn dann nicht beide einen eigenen (vollen) Gebührenanspruch?
"...es kann ja nicht immer regnen..."