Guten Morgen,
wir haben einen Mandanten, der uns erst jetzt mitgeteilt hat, dass er eine Rechtsschutzversicherung hat. Wir haben diesen in mehreren Verfahren vertreten. Zum einen in einem gerichtlichen Verfahren, wo unser Mandant verklagt wurde und mittels Beschluss der Rechtsstreit für erledigt erklärt wurde und unser Mandant die vollständigen Kosten zu tragen hat. Wie verhält es sich in diesem Fall. Kann ich bei der RSV noch nachträglich eine Deckungszusage erfragen.
Dann wäre da noch ein Fall, es geht um eine Strafsache (nicht vorsätzlich begehbar). Mdt. hat auch Strafrechtsschutz. Hier findet heute 11.00 Uhr ein Gerichtstermin statt. Kann ich hierfür auch noch nachträglich Deckung beantragen??
Vielen Dank für Eure Hilfe schon mal vorab.
Sandy
nachträgliche Deckungsanfrage
- Soenny
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Einfach versuchen, d.h. die RSV in allen Akten anschreiben, Unterlagen dazu und mal gucken, was kommt, Kostenschuldner ist jedenfalls zunächst der Mandant, wenn die RSV zahlt, hat er Glück gehabt
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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- Grübchen
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Passiert doch immer mal, hab ich in den 25 Jahren immer wieder erlebt. Wir haben z.B. einen Mandanten in fünf Sachen vertreten und der Depp hat uns bezahlt. Und plötzlich findet er auf dem Kontoauszug ne Zahlung für eine RSV. Ich hab die in allen Sachen angeschrieben. Kein Thema Geld wurde dem Mandante erstattet.
Erklär einfach den Sachverhalt füge den kompletten Schriftwechsel bei und direkt die Kostennote.
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LG Grübchen