Hallo,
hab mal ne Frage:
Werden beim ZV-Antrag die Rechtsanwaltskosten verzinst, wenn diese nicht im Titel aufgeführt sind??
Verzinsung?
Vielleicht hab ich mich nicht deutlich genug ausgedrückt..
Ich meine, wenn man eine Zwangsvollstreckung in Auftrag gegeben hat und die Rechtsanwaltskosten für den Auftrag entstanden sind und man dann eine Forderungsauftellung macht, werden die RA-Gebühren für den Zwangsvollstreckungsauftrag verzinst oder nicht..
Ich meine, wenn man eine Zwangsvollstreckung in Auftrag gegeben hat und die Rechtsanwaltskosten für den Auftrag entstanden sind und man dann eine Forderungsauftellung macht, werden die RA-Gebühren für den Zwangsvollstreckungsauftrag verzinst oder nicht..
- Silke81
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Nein, verzinst werden nur diejenigen RA-Kosten für das gerichtliche Mahnverfahren (dies auch nur, wenn man einen entsprechenden Antrag im VB-Antrag stellt). Die Kosten für die anschließende Zwangsvollstreckung sind nicht verzinsbar.
- Silke81
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Noch eine Möglichkeit wäre, wenn du unbedingt Zinsen aus den ZV-Kosten haben willst, dass du die ZV-Kosten in einem Kostefestsetzungsverfahren festsetzen lässt, dann werden diese ebenfalls verzinst, s. § 11 RVG.