Hallo Zusammen,
ich hab da ein Problem. Vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen?
Es wurden 2 Verfahren zusammengelegt. Vor Zusammenlegung fanden aber jeweils bereits mündl. Verhandlungen statt. Was rechne ich nun ab?
Gibt es zwei Verfahrensgebühren und zwei Terminsgebühren?
Verfahrenszusammenlegung welche Gebühren?
verfahrensgebühr (aus verfahrenswert a)
verfahrensgebühr (aus verfahrenswert b)
terminsgebühr (werte zusammen a + b)
auslagen
ust
gk (werden ausgeglichen)
verfahrensgebühr (aus verfahrenswert b)
terminsgebühr (werte zusammen a + b)
auslagen
ust
gk (werden ausgeglichen)
sicher? wenn VOR zusammenlegung bereits ZWEI Termine waren? Kannsch mir nicht vorstellen!