Probleme mit Klageantrag

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Tweety
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#11

23.07.2009, 20:12

Ok nach meinem Dafürhalten schuldet der RA unserem Mandanten die Forderung zzgl. Zinsen. Macht der RA sich für die restlichen Zinsen, die er nicht eingetrieben hat, vielleicht sogar "schadensersatzpflichtig"?
Im Zweifel gilt, was ich meine - nicht, was ich geschrieben habe.

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Tweety
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#12

23.07.2009, 20:13

JSanny hat geschrieben:
Tweety hat geschrieben:Kammer und Staatsanwaltschaft sind im Übrigen bereits eingeschaltet. Die Mühlen bei der Kammer mahlen allerdings nicht so schnell...
Dann versuch mal rauszubekommen, ob er evtl. Inso angemeldet hat, kann ja auch sein.
Das ist mal keine schlechte Idee... Das mach ich mal direkt als erstes. :thx
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Soenny
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#13

23.07.2009, 20:16

Und wenn, dann soll er ein notarielles Schuldanerkenntnis unterschreiben mit Unterwerfung. Sag ihm, für den Fall, nehmt ihr die Anzeige zurück.

So habe ich es jedenfalls gemacht bei so einem netten Anwalt, der 120.000 € aus einer Unfallsache (schwer verletzter Mandant) unterschlagen hat :roll Der zahlt jetzt 500 € im Monat, d.h. die zahlt seine Mutter, aber Hauptsache, der Mandant bekommt überhaupt was wieder.
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Tweety
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#14

23.07.2009, 20:19

Klingt nach der gescheitesten Lösung, JSanny, allerdings reagiert er auf uns nicht. Gar nicht. In keiner Weise. Und der Mandant will die Forderung selbstverständlich tituliert haben.

Lt Inso-Bekanntmachungen steht keine Insolvenz an, aber ich weiß nicht wie zuverlässig die sind (ich arbeite mittlerweile in einer Kanzlei, wo wir uns mit sowas einfach so gut wie nie beschäftigen...)
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#15

23.07.2009, 20:19

So einfach aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass von dem RA, der das Geld zurückbehält, Zinsen zu zahlen sind. Allerdings können die kaum aus dem Titel gegen den Schuldner resultieren (dieser ist ja erledigt, wenn der alles bezahlt hat).

Gelten die Zinsen gegenüber dem Rechtsanwalt nicht als Schadensersatz? Er hält ja die Fremdgelder, die Eurem Mandanten zustehen zurück und fügt ihm einen Schaden zu, Euer Mandant kann über das Geld nicht verfügen. Gesetzlicher Zinssatz. Betr. Beginn des Zinszeitraums habe ich keine Ahnung.

Was sagt denn Dein RA dazu? Vielleicht sind hier auch Anwälte, die etwas dazu sagen können?
Ernie

#16

23.07.2009, 20:20

Ist der Rechtsanwalt überhaupt noch erreichbar (z. B. telefonisch?)? Habt Ihr das schon einmal geprüft. Manche sollen sich ja auch "absetzen".
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Soenny
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#17

23.07.2009, 20:22

Tweety hat geschrieben:Klingt nach der gescheitesten Lösung, JSanny, allerdings reagiert er auf uns nicht. Gar nicht. In keiner Weise. Und der Mandant will die Forderung selbstverständlich tituliert haben.

Lt Inso-Bekanntmachungen steht keine Insolvenz an, aber ich weiß nicht wie zuverlässig die sind (ich arbeite mittlerweile in einer Kanzlei, wo wir uns mit sowas einfach so gut wie nie beschäftigen...)
Mit notariellem Schuldanerkenntnis mit Klausel hast du ja einen Titel, aus dem du direkt vollstrecken könntest.

Ich würde ihn vielleicht mit dem Vorschlag noch einmal anschreiben und ansonsten den MB machen.

Zinsen würde ich einfach ab Fälligkeit nehmen, wie du geschrieben hast, weißt du ja wann das war.
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#18

23.07.2009, 20:22

Randfichte72 hat geschrieben:So einfach aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass von dem RA, der das Geld zurückbehält, Zinsen zu zahlen sind. Allerdings können die kaum aus dem Titel gegen den Schuldner resultieren (dieser ist ja erledigt, wenn der alles bezahlt hat).

Gelten die Zinsen gegenüber dem Rechtsanwalt nicht als Schadensersatz? Er hält ja die Fremdgelder, die Eurem Mandanten zustehen zurück und fügt ihm einen Schaden zu, Euer Mandant kann über das Geld nicht verfügen. Gesetzlicher Zinssatz. Betr. Beginn des Zinszeitraums habe ich keine Ahnung.

Was sagt denn Dein RA dazu? Vielleicht sind hier auch Anwälte, die etwas dazu sagen können?
Das ist ja das Problem. Der VB ist aus 2004, natürlich hat er auch Zinsen aus diesem von der Drittschuldnerin erhalten. Nur wissen wir natürlich nicht in welcher Höhe. Ich kann also nicht HF + laufende Zinsen nehmen, weiß zum anderen aber auch nicht, bis wann ich Zinsen berechnen kann.
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#19

23.07.2009, 20:24

Ernie hat geschrieben:Ist der Rechtsanwalt überhaupt noch erreichbar (z. B. telefonisch?)? Habt Ihr das schon einmal geprüft. Manche sollen sich ja auch "absetzen".
Er ist per Anrufbeantworter erreichbar, nach dem er sich zur Zeit im Urlaub befindet.
Die Ansage lautet allerdings nicht mehr auf Anwaltskanzlei...
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#20

23.07.2009, 21:01

Die titulierten Zinsen zählen doch aber dann mit zum Fremdgeld. Du hast geschrieben, dass der Pfüb vollumfänglich bedient wurde. Hat Euer Mandant denn eine Forderungsaufstellung? Woher wisst Ihr, dass der Pfüb voll beglichen ist? Kann der DS vielleicht weiterhelfen und Euch Zahlungen mitteilen? Dann hättet Ihr einen Anhaltspunkt für Zinsbeginn.

Weitere Zinsen würde ich auf den Gesamtbetrag, der an Euch nicht weitergeleitet wurde, erheben, ggf. ab Rechtshängigkeit. Würde ich mal durchrechnen was da für ein Betrag zusammenkommt und ggf. mit dem Mandant abstimmen.

Ist der RA denn noch zugelassen? Wenn der so gar nicht erreichbar ist? Was sagt denn Euer Chef dazu?
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