PKH-Bewilligung
Wenn ich etwas platt sagen darf: Der Mandant kann sich natürlich an den Anwalt seines Vertrauens 500 km entfernt wenden, kann dann aber m.E. nicht erwarten, dass diese "Extrawurst" von der Staatskasse bezahlt wird. § 46 RVG macht insofern schon wie ich finde zu Recht eine Einschränkung für die Erstattung von PKH-Kosten.
Dieses Thema im Rechtspflegerforum (mit Rechtsprechungshinweisen pro und contra):
http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?t=589
Dieses Thema im Rechtspflegerforum (mit Rechtsprechungshinweisen pro und contra):
http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?t=589
Es ist sicher richtig, dass es bei PKH Einschränkungen gibt und geben muß. Trotzdem finde ich es seltsam erst zu sagen, es ist alle OK und dann nachher festzustellen "ups, da hab ich mich vertran und ändere das erst mal" rückwirkend. Wenn ich das auch könnte .... *träum*
Na ja, ich fände es jetzt noch interessant zu wissen, wieviele Kilometer abgerechnet wurden.
Na ja, ich fände es jetzt noch interessant zu wissen, wieviele Kilometer abgerechnet wurden.
Viele Grüße
ich
ich
Erst mal vielen Dank an alle,
hätte nicht gedacht, daß meine Frage so viel verschiedene Meinungen hervorruft.
Ich habe ein wenig den Eindruck, auch nachdem ich im Rechtspflegerformum nachgeschaut habe - ein großer Dank an Johannsen für die Einstellung des Themas dort -, daß hier ein Problem im Dunkeln liegt für das es nicht wirklich ein Richtig oder Falsch gibt.
Hallo Tanja,
ich habe hier 117,36 EUR Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld abgerechnet, da für 3 Verhandlungen in dieser Sache stattgefunden haben.
Es sind ca. 50 km einfache Fahrt von unserem Kanzleisitz zum Gericht.
Vom Wohnort des Mandanten zum Gericht sind es 32 km einfache Fahrt. Es handelt sich hier also um eine Differenz von Sage und schreibe 18 km.
Mein Problem ist ja nun auch, daß ich nicht über den Beschwerdewert gekommen bin und somit auch nicht das Landgericht entscheidet, sondern der Richter, der mir jetzt auch den abgeänderten Beschluß auf´s Auge gedrückt hat.
Und wie gesagt das mit den abgeänderten Beschlüssen nach der PKH-Abrechnung ist mir jetzt schon das 2. Mal passiert. Einmal in Bayer und einmal in Thüringen.
Liebe Grüße von Sandra
hätte nicht gedacht, daß meine Frage so viel verschiedene Meinungen hervorruft.
Ich habe ein wenig den Eindruck, auch nachdem ich im Rechtspflegerformum nachgeschaut habe - ein großer Dank an Johannsen für die Einstellung des Themas dort -, daß hier ein Problem im Dunkeln liegt für das es nicht wirklich ein Richtig oder Falsch gibt.
Hallo Tanja,
ich habe hier 117,36 EUR Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld abgerechnet, da für 3 Verhandlungen in dieser Sache stattgefunden haben.
Es sind ca. 50 km einfache Fahrt von unserem Kanzleisitz zum Gericht.
Vom Wohnort des Mandanten zum Gericht sind es 32 km einfache Fahrt. Es handelt sich hier also um eine Differenz von Sage und schreibe 18 km.
Mein Problem ist ja nun auch, daß ich nicht über den Beschwerdewert gekommen bin und somit auch nicht das Landgericht entscheidet, sondern der Richter, der mir jetzt auch den abgeänderten Beschluß auf´s Auge gedrückt hat.
Und wie gesagt das mit den abgeänderten Beschlüssen nach der PKH-Abrechnung ist mir jetzt schon das 2. Mal passiert. Einmal in Bayer und einmal in Thüringen.
Liebe Grüße von Sandra
Guten Morgen !!!
Na ja, die 18 km sind ja wirklich nicht weit. Auf Paderborn bezogen, würde ich mich glaube mit der Richterin telefonieren und sie 2 Stunden erklären lassen, warum das so nicht geht, wie es ursprünglich "genehmigt" war. (Ja ja, die Zeit fehlt )
Die sollten vielleicht mal Infomaterial in den Gerichtsfächern verteilen, dass man sich bei PKH einen Juristen am Gerichtsort suchen muß (am besten einen, der seine Kanzlei neben (oder sogar in) dem Gericht hat.
Es ist wirklich , aber sehen wir es mal positiv: als Re/No-Fa lernt Frau (und Mann) nie aus.
Viele Grüße aus einem schon richtig warmen Paderborn
Na ja, die 18 km sind ja wirklich nicht weit. Auf Paderborn bezogen, würde ich mich glaube mit der Richterin telefonieren und sie 2 Stunden erklären lassen, warum das so nicht geht, wie es ursprünglich "genehmigt" war. (Ja ja, die Zeit fehlt )
Die sollten vielleicht mal Infomaterial in den Gerichtsfächern verteilen, dass man sich bei PKH einen Juristen am Gerichtsort suchen muß (am besten einen, der seine Kanzlei neben (oder sogar in) dem Gericht hat.
Es ist wirklich , aber sehen wir es mal positiv: als Re/No-Fa lernt Frau (und Mann) nie aus.
Viele Grüße aus einem schon richtig warmen Paderborn
Viele Grüße
ich
ich
Hallo Tanja,
das mit dem anrufen würde ich auch gerne machen, aber meine Chef´s haben dann aber Respekt, das sie in Kürze mal wieder der Richterin eine Verhandlung haben und diese das dann im Hinterkopf hat.
Als Reno bist du also immer die, die zwischen den Stühlen sitzt. Auf der einen Seite der Anwalt und auch der Mandant, die ihre Kosten alle haben wollen vom Gegner bzw. Staatskasse und auf der anderen Seite das Gericht mit Rechtspflegern und Richtern die schauen das sie keine vom Bezirksrevisor über den Deckel kriegen.
Liebe Grüße Sandra
das mit dem anrufen würde ich auch gerne machen, aber meine Chef´s haben dann aber Respekt, das sie in Kürze mal wieder der Richterin eine Verhandlung haben und diese das dann im Hinterkopf hat.
Als Reno bist du also immer die, die zwischen den Stühlen sitzt. Auf der einen Seite der Anwalt und auch der Mandant, die ihre Kosten alle haben wollen vom Gegner bzw. Staatskasse und auf der anderen Seite das Gericht mit Rechtspflegern und Richtern die schauen das sie keine vom Bezirksrevisor über den Deckel kriegen.
Liebe Grüße Sandra
Hallo Sandra,
ich kann Dich sehr gut verstehen. Was das betrifft hatte ich das Glück (oder Pech), dass meinem Chef so was wie Richter fast völlig egal waren und er mir dann meistens gesagt hat: spielen sie mal Pöttchen DOOF, sie sind noch in der Ausbildung und dürfen fragen.
Na ja, dadurch durfte ich immer überall anrufen und irgendwelche Fragen stellen, die ER beantwortet haben wollte. Da lernt man dann unheimlich gut, wie man mit wem zu telefonieren hat ....
ich kann Dich sehr gut verstehen. Was das betrifft hatte ich das Glück (oder Pech), dass meinem Chef so was wie Richter fast völlig egal waren und er mir dann meistens gesagt hat: spielen sie mal Pöttchen DOOF, sie sind noch in der Ausbildung und dürfen fragen.
Na ja, dadurch durfte ich immer überall anrufen und irgendwelche Fragen stellen, die ER beantwortet haben wollte. Da lernt man dann unheimlich gut, wie man mit wem zu telefonieren hat ....
Viele Grüße
ich
ich
Sooo viel Ehrfurcht habe ich dann doch nicht vor dem Bezirksrevisor, dass ich ständig auf ihn schiele .
Nochmals: Der Mandant kann sich an einen Anwalt sonstwo wenden. Das verbietet ihm niemand. Er kann dann aber nicht mit der Erstattung der dadurch entstehenden Mehrkosten rechnen.
Wenn ich an Hamburg denke, hat es ein Anwalt aus einer ganz anderen Stadtecke weiter als ein Anwalt, der kurz über die Stadtgrenze kommt. Letzterem stehen Reiseauslagen zu, dem Hamburger aber nicht. Das mag ungerecht erscheinen, aber ich denke insgesamt ist hier ein Abstellen auf die Stadtgrenzen eine zulässige und sinnvolle Pauschalierung. Wo soll ich sonst die Grenze setzen, bei 20, 50 oder 100 km? Oder bei 18? Das halte ich für nicht praktikabel.
Zugegeben, für den Anwalt ist das eine missliche Situation, aber § 47 RVG gilt nun einmal und wird meiner Meinung nach auch nicht durch eine wie Ihr es nennt unbeschränkte PKH-Bewilligung ausgehebelt. Auch ein Richter darf ein Gesetz nicht aushebeln.
Nochmals: Der Mandant kann sich an einen Anwalt sonstwo wenden. Das verbietet ihm niemand. Er kann dann aber nicht mit der Erstattung der dadurch entstehenden Mehrkosten rechnen.
Wenn ich an Hamburg denke, hat es ein Anwalt aus einer ganz anderen Stadtecke weiter als ein Anwalt, der kurz über die Stadtgrenze kommt. Letzterem stehen Reiseauslagen zu, dem Hamburger aber nicht. Das mag ungerecht erscheinen, aber ich denke insgesamt ist hier ein Abstellen auf die Stadtgrenzen eine zulässige und sinnvolle Pauschalierung. Wo soll ich sonst die Grenze setzen, bei 20, 50 oder 100 km? Oder bei 18? Das halte ich für nicht praktikabel.
Zugegeben, für den Anwalt ist das eine missliche Situation, aber § 47 RVG gilt nun einmal und wird meiner Meinung nach auch nicht durch eine wie Ihr es nennt unbeschränkte PKH-Bewilligung ausgehebelt. Auch ein Richter darf ein Gesetz nicht aushebeln.
Hallo !!!
Ich denke, wenn wir jetzt an diesem Punkt weiterdiskutieren, sind wir in 10 Jahren noch bei dem Thema (Ich bin bereit )
OK, es gibt Gesetze die dieses und jenes regeln - und letztendlich ist doch alles nur Auslegungssache.
Ich denke, wenn wir jetzt an diesem Punkt weiterdiskutieren, sind wir in 10 Jahren noch bei dem Thema (Ich bin bereit )
OK, es gibt Gesetze die dieses und jenes regeln - und letztendlich ist doch alles nur Auslegungssache.
Viele Grüße
ich
ich