Hi,
was rechnet Ihr denn bei ergänzenden Aktenauszügen ab? Gruss
ergänzender Aktenauszug
Jede Anforderung eines Aktenauszugs, die vom Mandanten so beauftragt wurde, kann erneut abgerechnet werden. Aus Kulanzgründen nehmen wir - wenn wir beispielsweise erneut Akteneinsicht beantragen, weil zB das Verfahren weitergeführt wurde und zu erwarten ist, dass neue Informationen in der Akte sind, dann rechnen wir nur noch mal Kopien und Pauschale ab.
Gegenüber der Versicherung.
Aktenauszug wurde bereits schon mal von der Versicherung angefordert. Jetzt möchten sie halt die restlichen Seiten.
Aktenauszug wurde bereits schon mal von der Versicherung angefordert. Jetzt möchten sie halt die restlichen Seiten.
Super vielen Dank!
Hatte nämlich mal in Erinnerung, dass beim ergänzender Aktenauszug lediglich eine Gebühr von 13,50 € zzgl. Kopiekosten pp geltend gemacht werden kann.
Aber dann mach ich die vollen Gebühren geltend.
Hatte nämlich mal in Erinnerung, dass beim ergänzender Aktenauszug lediglich eine Gebühr von 13,50 € zzgl. Kopiekosten pp geltend gemacht werden kann.
Aber dann mach ich die vollen Gebühren geltend.
- Moneypenny
- Forenfachkraft
- Beiträge: 220
- Registriert: 18.01.2007, 21:13
- Wohnort: Hessen
Das stimmt. Ergänzender Aktenauszug (bei RA-Micro steht das im Kostenprogramm auch extra dabei) kostet die Versicherung nur 13 € zuzüglich Kopiekosten und Auslagen!! Nicht die vollen Gebühren!
Liebe Grüße
Moneypenny
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Moneypenny
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- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 8213
- Registriert: 22.11.2006, 09:00
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Nähe Stuttgart
Stimmt bei RA-Micro stehen nur die 13 € drin. Dort steht:
"Vereinbarte Vergütung für ergänzenden Aktenauszug § 4 VV RVG, §§ 611, 612 BGB"
"Vereinbarte Vergütung für ergänzenden Aktenauszug § 4 VV RVG, §§ 611, 612 BGB"
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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