vorzeitige Beendigung
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Aber ihr habt doch schon "Kontakt aufgenommen". Wenn das mündlich oder telefonisch war, gibts auch eine TG. Die Wahrnehmung eines gerichtlichen Termins ist nur eine Alternative.
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Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
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- katuscha
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Auch keine Telefongespräche bezüglich der Klagerücknahme? Ihr macht die Klagerücknahme doch nicht einfach so, dass muss doch einen Grund gegeben haben und daher vielleicht auch ein Gespräch zwischen den Anwälten.
also wir haben die Klage zurück genommen, weil unsere Mandanten eben festgestellt haben, dass sie Mist gebaut haben mit ihren Abrechnungen. Die Anwälte haben nicht telefoniert deswegen. Wir haben die Klage zurück genommen und die Gegenseite hat dann natürlich direkt zum Gericht geschrieben, dass wir die Kosten tragen.
- jojo
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Dann gibts in der Tat keine TG.
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Mit Kontaktaufnahme meint sie wahrscheinlich ein vorgerichtliches Aufforderungsschreiben und das ist ja in der GG enthalten.
Verstehe ich das richtig das es 1,3 VG statt 0,8 VG ist da der Auftrag nach Klagerücknahme endet?
Verstehe ich das richtig das es 1,3 VG statt 0,8 VG ist da der Auftrag nach Klagerücknahme endet?
Zuletzt geändert von Jennifer88 am 26.05.2009, 15:38, insgesamt 1-mal geändert.
aber nicht vergessen anzurechnenalso berechne ich die
2300 GG 1,3 und
3100 VG 1,3
PP
MwSt
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"Jetzt haben wir sie genau da, wo sie uns haben wollten." - Captain Kirk
"Nur weil du nicht paranoid bist, heißt das noch lange nicht, dass niemand hinter dir her ist."
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