ich bin gerade auf den interessanten Beitrag von GV Alt gestoßen und find die Idee richtig gut.
Hat das schon mal jemand ausprobiert? Falls ja, hättet ihr mir den Muster-Antrag?
Ich bin gerade richtig angetan und würd das gern bei einem Schuldner machen, der mich nach Strich und Faden verar*cht.
Liebe Grüße
Sandy
GV Alt hat geschrieben:Die Pfändung + Versteigerung eines Kfz.-Kennzeichens ist unmöglich und aussichtslos.
Vergiß es!
Trotzdem: - Nur mal so ein Gedankengang:
Der Schuldner hat das Recht, seinen PKW an- und abzumelden wann immer er will. - Dieses Recht müßte doch u.U. pfändbar sein.
Wenn ich wüßte, wann die Kfz.-Steuer (jährlich!) und die Kfz.-Vers. (1/4, 1/2, jährlich) fällig sind, könnte man m.E. das Recht des Schuldners auf Abmeldung des PKW durch PfÜB pfänden ("gepfändet wird das Recht des Schuldners auf Abmeldung seines Kfz. Marke ... / Kennzeichen XY ... und die Herausgabe des Kfz.-Scheines und der Kennzeichen XY ...).
Wenn ich dann im Besitz eines solchen PfÜB bin, könnte aus diesem Recht der GV mit der "zwangsweisen" Abmeldung des PKW beauftragt werden. Der GV sucht den Schuldner auf, fordert von ihm den Kfz.-Schein und die Kennzeichen heraus (Wegnahme der Kennzeichen) und meldet den PKW beim StVA ab (wobei zur Abmeldung beim StVA auch nur die Kfz.-Kennzeichen ausreichen, wenn der Kfz.-Schein nicht vorgefunden / weggenommen werden kann).
In diesem Moment wäre die Rückzahlung zuviel gezahlter Kfz.-Steuer / Kfz.-Versicherung fällig!
Wenn ich dann durch VZV + PfÜB die Rückzahlungs-Anprüche des Schuldners beim FiAmt / Kfz.-Versicherung pfände, gelange ich als Gläubiger in den Genuß aller Rückzahlungsansprüche, die zum "richtigen Zeitpunkt" nicht unerheblich sein dürften.
Wie gesagt, nur mal so ein Gedankengang !
Im übrigen dürfte es dem Schuldner "stinken", wenn er seinen PKW anschließend wieder "erneut anmelden" muß. - Dann wäre wieder die Jahres-Kfz.-Steuer (bei einem Diesel nicht wenig!) + ein neuer Vers.-Vertrag fällig, und das Spiel könnte von Neuem beginnen.