KR Streitwerte

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Anton79
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#1

28.03.2007, 09:09

Hallo zusammen. sitze über folgender Kostenrechnung, welche aufgrund folgenden Sachverhalts erstellt werden muss.

Mir gehts um die Streitwerte:

Klage wg. 11.000 € nebst Zinsen von 10 % Zinsen für 1 Jahr.
Dann Klagerücknahme wg. 9.500. Rechtshängig bleiben 1.500 nebst Zinsen aus 11.000 € Über den restlichen Streitgegenstand wird ein Vergleich geschlossen. Streitwert für den Vergleich?

Lösung?
SW: Verfahren: 11.000 €
SW: Vergleich: 1.500 €


bekomm ich im wert für die Einigungsgeb, nicht auch noch Zinsen aus dem in der hauptsache erledigten Wert von 9.500 ?


liebe grüße
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Curry
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#2

28.03.2007, 09:15

Aber Nebenforderungen fließen doch nicht in den Gegenstandswert ein. Ich würde sagen, dass das so richtig ist, wie du es geschrieben hast.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Sunny
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#3

28.03.2007, 09:35

Ich würd auch sagen, dass das so passt, wie du es geschrieben hast.
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Sandra S.
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#4

28.03.2007, 12:27

Hi Anton,

normal werden ja die Zinsen nicht mit berücksichtigt, also für das Verfahren vor dem Vergleich auf alle Fälle 11.000 € (§ 43 I GKG).

GW für Vergleich würde ich so berechnen:

- restliche Hauptforderung: 1.500 € (ohne Zinsen, da diese neben Hauptanspruch geltend gemacht werden)
- Zinsen aus 9.500 € (da die Hauptanspruch 9.500 € weggefallen ist und nun aus diesem Betrag nur noch die Zinsen geltend gemacht werden, § 43 II GKG).

Bin mir aber nicht sicher...
Liebe Grüße
von Sandra
Janin

#5

28.03.2007, 12:29

Schließe mich meinen Vorrednern an

Liebe Grüße Janin
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Pepsi
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#6

28.03.2007, 14:23

ich denke es ist so richtig, wie du das vorgeschlagen hast.. die Zinsen sind Nebenforderungn und können nicht mit berechnet werden
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