Hallo zusammen, habe in Problem wegen Vollstreckung aus Grundbuchbestellungsurkunde.
Die Erben des Erblassers haben allesamt das Erbe (Haus) ausgeschlagen. Um nun in den Nachlass zu vollstrecken muß doch ein Nachlasspfleger bestellt werden.
Geschieht dies durch das Gericht? Ist ein Nachlasspfleger das gleiche wie Nachlassliquidator und muß dass ein Rechtsanwalt sein?
Hoffe jemand kann mir helfen.
Nachlassliquidation richtiges Mittel?
Lies mal hier ein bisschen. Das dürfte Dir helfen:
http://www.ag-bielefeld.nrw.de/aufgaben ... /index.php
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Mal ne andere Frage: was ist ein Nachlassliquidator?
Ich weiß es auch nicht genau, im Gesetz ist dieser auch nicht definiert. Hört sich für mich an, wie jemand, der den Nachlass verwaltet. Mir wurde nur gesagt, es muß ein Nachlassliquidator bestellt werden.
Jetzt ist meine Frage, wenn ich eine Nachlasspflegschaft als Gläubiger beantragte, dient dies ja nicht zur Durchsetzung meiner Forderung, sondern lediglich zur Feststellung der Forderung. Die Forderung ist jedoch gesichert durch Grundschuldbestellungsurkunde.
Wie verfahre ich zur Durchsetzung des Anspruchs gegen unbekannte Erben, bzw. Erben die das Erbe ausgeschlagen habe. Hiiiilfe
Jetzt ist meine Frage, wenn ich eine Nachlasspflegschaft als Gläubiger beantragte, dient dies ja nicht zur Durchsetzung meiner Forderung, sondern lediglich zur Feststellung der Forderung. Die Forderung ist jedoch gesichert durch Grundschuldbestellungsurkunde.
Wie verfahre ich zur Durchsetzung des Anspruchs gegen unbekannte Erben, bzw. Erben die das Erbe ausgeschlagen habe. Hiiiilfe
Du kannst natürlich einen Anspruch gegen Erben, die das Erbe ausgeschlagen haben, nicht durchsetzen. Die fallen weg.Mel777 hat geschrieben:Wie verfahre ich zur Durchsetzung des Anspruchs gegen unbekannte Erben, bzw. Erben die das Erbe ausgeschlagen habe. Hiiiilfe
Als Gläubiger kannst Du einen Antrag auf Nachlasspflegschaft stellen (§ 1961 BGB - siehe o.a. Link).
==> Im Ergebnis solltest Du Dich bzw. Euer Mandant sich fragen, warum die Erben das Erbe ausgeschlagen haben. In 99,9 % der Fälle wird das Erbe ausgeschlagen, weil der Nachlass überschuldet ist.
Ist denn die Grundschuld, aus der hier Ansprüche geltend gemacht werden sollen, erstrangig?
Ja unsere Grundschuld ist erstrangig. Wir wollen das Versteigern lassen, da evtl. ein Käufer das Objekt steigern will.
na wenn du an erster Stelle stehst, bist du doch fein raus, oder? ich meine, vielleicht wird ja auch keine Nachlassinsolvenz eröffnet???
Denke eher nicht daran, dass Nachlassinsolvenz eröffnet wird. Das ist ja immer das schlechteste Mittel, wenn nix mehr geht geht Insolvenz Danke für die Hilfe lg Mel