Ein großes dickes dafür!
Also kann ich mir ja mit dem ZV-Auftrag noch eine Woche Zeit lassen oder?
Verjährung Zinsen ZV?
Du kannst Dir so gesehen noch Zeit lassen.
Aber war in der EV nicht zufällig ne Bankverbindung angegeben? Falls ja würd ich da (auch bei massig Vorpfändungen bzw. keinem Guthaben) - je nach Forderungshöhe - ne Kontopfändung machen.
Aber war in der EV nicht zufällig ne Bankverbindung angegeben? Falls ja würd ich da (auch bei massig Vorpfändungen bzw. keinem Guthaben) - je nach Forderungshöhe - ne Kontopfändung machen.
Viele Grüße
ich
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So gesehen richtig! Der Gv (oder auch Rpfl.) ist an den Titel gebunden. Zinsen seit z.B. 01.01.1980 können bis heute berechnet werden.Grübchen hat geschrieben:Wenn ich vollstrecke werde ich natürlich als Gläubiger den Teufel tun und dem Schuldner die Zinsen erlassen. Ich lass das immer laufen, wenn er Einrede erhebt OK, aber sonst berechne ich die einfach.
Das wissen leider immer mehr Schuldner, die durch's Fernsehen, Internet usw. aufgeklärt werden.Grübchen hat geschrieben:Ich mein, wer weiß das schon?
Die Berechnung der Zinsen sehe ich anders. Bei einem Antrag auf Erlass eines PFÜB wird der Rechtspfleger dieses prüfen und verjährte Zinsen nicht berücksichtigen.
- Gruftie
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Hab ich eigentlich noch nie erlebt, dass der Rechtspfleger Zinsen wegstreicht...aber vielleicht sind sie bei Euch strenger...Bei einem Antrag auf Erlass eines PFÜB wird der Rechtspfleger dieses prüfen und verjährte Zinsen nicht berücksichtigen.
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
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- Pepples
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Ne Streichung der Zinsen hab ich auch noch nie erlebt.
Die Verjährungseinrede ist vom Schuldner zu erheben, macht er das nicht, hat er Pech gehabt.
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"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"
Sehe ich anders, die Berechtigung einer Forderung ist durch das Gericht zu prüfen.