Guten Morgen!
Habe eine dringende Frage. Mein Chef fährt heute in Urlaub und ich habe noch eine ZV-Sache auf dem Tisch. Hier war Vollstreckungsbescheid am 14.02.2006 erlassen. EV hatte Schuldnerin allerdings am 01.12.05 abgegeben. Und letzter ZV-Versuch war am 18.04.2006.
Wann verjähren hier die Zinsen? Bis wann habe ich noch Zeit einen ZV-Auftrag zu machen? Weil Chef nächste Woche in Urlaub ist, habe ich ein wenig Sorgen!
Verjährung Zinsen ZV?
Hä?? Das hab ich aber auch nicht nicht gehört... Die Forderung an sich verjährt nach 3 Jahren, wenn sie nicht tituliert ist und dann gibts natürlich auch keine Zinsen mehr. Aber sonst eigentlich nicht
VB am 14.2.06 - 3 Jahre bis zur Verjährung der Zinsen => 14.02.09 ..... Verjährung ist aber immer erst zum Jahresende => 31.12.2009
Ab 01.01.10 kann der Schuldner also die Einrede der Verjährung erheben (es sei denn er zahlt z. B. am 01.01.10 eine (minimale) Rate auf die Gesamtforderung, die Du dann selbstverständlich nach § 367 BGB verrechnen wirst. Somit hat er die Zinsforderung (trotz Möglichkeit der Einrede der Verjährung) anerkannt
Ab 01.01.10 kann der Schuldner also die Einrede der Verjährung erheben (es sei denn er zahlt z. B. am 01.01.10 eine (minimale) Rate auf die Gesamtforderung, die Du dann selbstverständlich nach § 367 BGB verrechnen wirst. Somit hat er die Zinsforderung (trotz Möglichkeit der Einrede der Verjährung) anerkannt
Viele Grüße
ich
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- Grübchen
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- Registriert: 04.01.2007, 11:47
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Ja so wie Wifey es erklärt ist es richtig. Wo es steht weiß ich auch.
ABER: Wenn ich vollstrecke - auch nach 200 Jahren - aus dem Titel werde ich natürlich als Gläubiger dn Teufel tun und dem Schuldner die Zinsen erlassen. Ich lass das immer laufen, wenn er Einrede erhebt OK, aber sonst berechne ich die einfach. Ich mein, wer weiß das schon?
ABER: Wenn ich vollstrecke - auch nach 200 Jahren - aus dem Titel werde ich natürlich als Gläubiger dn Teufel tun und dem Schuldner die Zinsen erlassen. Ich lass das immer laufen, wenn er Einrede erhebt OK, aber sonst berechne ich die einfach. Ich mein, wer weiß das schon?
LG Grübchen
Ok, hab mich gerade nochmal schlau gemacht... die Zinsen, die im VB beitragsgemäß genannt sind (also die ausgerechneten von Verzug bis zum Erlass) verjähren nach 30 Jahren. Die weiteren nach 3 Jahren. Bei einer Vollstreckungshandlung beginnt die Verjährungsfrist allerdings neu (§ 212 BGB). D. h., da ihr 2006 die letzte Vollstreckung betrieben habt, verjährt dein Zinsanspruch erst am 31.12.2009. Also hast du noch ein bisschen Zeit