Ich melde mich jetzt auch an, muss noch die ganzen Unterlagen zusammensuchen.
@ Immi: Braucht man keine amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses, Gehilfenbriefs?
Das hier steht nämlich auf der Internetseite von der TFH drauf:
"amtlich beglaubigte Kopie der mit Erfolg abgelegten Abschlussprüfung als Rechtsanwaltsfachangestellte/r oder Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r (Gehilfen- bzw. Fachangestelltenbrief)"
Müsste ich das bei der für mich zuständigen Rechtsanwaltskammer beglaubigen lassen?
Ich würde am Schluss die Prüfung auch bei meiner zuständigen RA-Kammer (Bamberg) wegen der Entfernung ablegen. Wann und wem muss ich das dann mitteilen?
Vielen Dank schon mal.