Ich steh vor einem Problem und zwar muss ich einen KFA machen habe dies aber noch nie gemacht!Es ist so, dass ich in einer Berufungssache diesen KFA erstellen soll, dieser Berufungsakte sind aber noch ein Klageverfahren, ein selbstständiges Beweisverfahren und ein Vollstreckungsschutzverfahren vorausgegangen. Kann mir jemand helfen und erklären wie ich das mache? also den groben Baustein habe ich schon!
Das Problem ist nur die Anrechnung... die das Programm RA Mirco von selbst macht, folgendes Beispiel:
GW: 57978,00 €
VG 3100 (Klageverfahren) 1,3 1495,90
TG 3104 (Klagevefahren) 1,2 1347,60
(Auslagen, Fahrtkosten, Parkgebühren, Reisekosten und Abwesenheitsgeld)
GW: 23757,94 €
VG 3200 (Berufungsverfahren) 1328,00
GW: 10653,22 €
VG ZV 3309 (Vollstreckungsschutzverfahren) 0,3 157,80
GW: 16850,00 €
VG 3100 1,3 787,80
Jetzt rechnet das Programm mir aber an und ändert automatisch den Betrag der 1. Verfahrensgebühr (1459,90 €) auf 772,20 mit dem Zusatz --> Obergrenze § 15 III RVG 1,3 aus Wert 74828,00 € berücksichtigt
Kann mir jemand sagen wie ich weiter vorgehe? Ich habe grade echt ein Problem...
KFA für mehrere Akten des selben Mandanten
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Also ich denke mal, dass dein Computer deshalb anrechnet, da die Verfahrensgebühren von Beweisverfahren und anschließendem Hauptsache- bzw. Klagverfahren aufeinander angerechnet werden, aber halt nur aus dem entsprechenden Wert. Und dann stimmt die Abrechnung deines Programms.