Zuständigkeit Staatsanwaltschaft bei Strafanzeige

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Supersekretärin
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#1

18.06.2008, 09:19

Eine Frage zum "frühen" Morgen :D

Wir wollen gegen einen Schuldner wg Betrug Strafanzeige stellen. Welches Sta ist denn hier örtlich zuständig. Ich bin der Ansicht, ich kann meine Anzeige überall einreichen, unabhängig davon wo der Beschuldigte seinen Wohnsitz hat. Aber Chefchen sagt, das ist doch ortsgebunden und ich müsste mich an die Sta wenden wo der Beschuldigte wohnt.

Kann mir da jemand helfen wie es richtig ist.. :shock:
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Kichererbse
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#2

18.06.2008, 09:21

Wir reichen das auch immer am Wohnsitz des Beschuldigten ein.
LG Kichererbse [img]http://www.cosgan.de/images/smilie/frech/e030.gif[/img]

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Coschi
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#3

18.06.2008, 09:37

Ich reiche die auch bei der Sta ein, wo der Beschuldigte seinen Wohnsitz hat. Das man die überall einreichen kann, wüsste ich nicht.
[size=75][b][color=#BF0040]Wer fragt, ist ein Narr für fünf Minuten. Wer nicht fragt, bleibt ein Narr für immer.[/b][/size]
[i][size=59](Chinesisches Sprichwort)[/size][/i][/color]
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advocatus diaboli
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#4

18.06.2008, 10:13

Überall einreichen geht schon, führt aber nur zu vermeidbaren Verzögerungen, da die Anzeige dann an die zuständige StA weitergeleitet wird.
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puppa2402
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#5

18.06.2008, 10:42

:zustimm ich würde immer am Wohnsitz einreichen. Verhindert definitiv verzögerungen und ärgerliche Mitarbeiter :D
Liebe Grüße
puppa

Ein Tag ohne Lächeln ist ein verlorener Tag!!!!

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Janina
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#6

10.12.2008, 20:27

Wie sieht es aber aus, wenn das Rechtsgeschäft an dem Ort zustande gekommen ist, wo unser Mandant seinen Wohnsitz hat und nicht da wo der Beschuldigte wohnt???

Ist da nicht die StA zuständig, wo unser Mandant wohnt?
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advocatus diaboli
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#7

10.12.2008, 22:46

Dann könntet ihr es auch an die StA am Wohnsitz des Mandanten schicken, da dort dann die Zuständigkeit der StA des Tatortes gegeben sein dürfte.
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