Anrechnung Mahnverfahren - Klageverfahren bei untersch. GW

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Niphretitee
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#1

26.02.2007, 12:51

Hallo Ihr Lieben,

wir haben gerade in der Schule die Anrechnung des Mahnverfahrens auf das Klagverfahren bei unterschiedlichen Gegenstandswerten. Wie es funktioniert, wenn der Gegenstandswert im Mahnverfahren kleiner ist als im Klageverfahren hab ich verstanden, ABER:
Wie rechne ich es an, wenn der Gegenstandswert im Mahnverfahren größer ist als im Klageverfahren?

Schon jetzt vielen Dank für Eure Hilfe.

LG
Niphretitee
Gast

#2

26.02.2007, 12:58

Gegenstandswert: 5.000,00 €
Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2400 VV RVG 1,3 391,30 €
Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG
aus Wert 5.000,00 € 0,65 -195,65 €
- Auslagen in Höhe von 20,00 € bleiben bestehen -
Gegenstandswert: 7.000,00 €
Verfahrensgebühr, Antrag auf Erlass Mahnbescheid § 13, Nr. 3305
VV RVG 1,0 0,00 €
- Anrechnung gem. Nr. 3305 S. 2 VV RVG durchgeführt -
- Gebühr geht in Verfahrensgebühr auf. Auslagen in Höhe von 20,00
€ bleiben bestehen -
Gegenstandswert: 9.000,00 €
Verfahrensgebühr § 13, Nr. 3100 VV RVG 1,3 583,70 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 779,35 €
Post- und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 60,00 €
Zwischensumme netto 839,35 €
16 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 134,30 €
zu zahlender Betrag 973,65 €



Vielleicht hilft Dir ja dieses Beispiel!

Hat nur leider mit der Formatierung nicht so toll geklappt, sorry

L.G.
Gast

#3

26.02.2007, 12:59

Du rechnest m. E. maximal das an, was im Klageverfahren geltend gemacht wird.

Faustregel: Immer den kleineren Gegenstandswert anrechnen

(MB<KV --> GGW MB wird angerechnet;
MB>KV --> GGW KV wird angerechnet).

Hoffe, das war verständlich... ;-)
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Niphretitee
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#4

26.02.2007, 16:13

aaahhhjjaa, mmmhhh, ehrlich gesagt, sehe ich noch nicht ganz durch. Aber trotzdem schonmal ein ganz großes Dankeschön!!

Ich zeige einmal, wie ich das mit der Anrechnung andersherum, also GW ist im MB kleiner als im KV, machen sollte:

Mahnverfahren GW: 15.000 €
1,0 Verfahrensgebühr Nr. 3305 VV RVG 566 €
0,5 Verfahrensgebühr Nr. 2208 VV RVG 283 €
...

Klagverfahren GW: 20.000 €
1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG 839,80 €
- (minus) 1,0 Verfahrensgebühr gem. Anm. Nr.3305 VV RVG -566 €
...

Und jetzt mit umgekehrten Gegenstandwerten, also im Mahnverfahren 20.000 € und im Klagverfahren 15.000 €??????????????
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Curry
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#5

26.02.2007, 16:19

Bei deinem Beispiel rechnest du ja gerichtlich die volle Gebühr an (aus einem Streitwert von 15.000 €).

Umgedreht sieht es dann so aus:

Mahnverfahren GW: 20.000 €
1,0 Verf. 3305
0,5 Verf. 3308

Klageverfahren GW: 15.000 €
1,3 Verfahrensgebühr 3100
./. 1,0 Verfahrensgebühr 3305 (auch aus einem Streitwert von 15.000 €)

Du rechnest immer nur in Höhe des Gegenstandswertes an, wie hoch auch der GW im Klageverfahren ist. (in beiden Beispielen also 15.000 €)
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Gast

#6

26.02.2007, 16:46

ahh zu spät mit der Antwort
aber ich kann mich Kolubo und nancy nur anschließen.
Die später anzurechende Gebühr kann nie höher werden als sie tatsächlich entstanden ist aber kleiner.

Beispiel:
Mahnverfahren
Gegenstandswert: 79.258,12
1,0 Verfahrensgebühr Nr. 3305 VV RVG 1.200,00
0,5 Verfahrensgebühr Nr. 3308 VV RVG ....

Klageverfahren
Gegenstandswert: 62.510,33
1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG
...
1,0 Verfahrensgebühr anzurechnen gem. Nr. 3305 VV RVG (-) 1.123,00


:roll: sorry für die hohen Gw´s

LG schulle
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Niphretitee
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#7

26.02.2007, 16:56

Ok, das habe ich jetzt verstanden, vielen Dank für Eure Hilfe!!!!

LG Niphretitee
Liebe Grüße,
Niphretitee

Wir haben die Erde nicht geerbt, sondern von unseren Kindern geliehen bekommen.
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